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WIE STELLT MAN EIN DESIGN FÜR EIN CHINESISCHES DESIGNPATENT DAR? 

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IM FOKUS

Hier geht es um die richtige Darstellung des Designs, das in China geschützt werden soll. Gerade das chinesische Designpatentrecht sieht einige Besonderheiten für die Darstellung des Designs vor, das zum Gegenstand eines Designpatents in China gemacht werden soll. Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag, was man bei für eine Designpatentanmeldung in China bestimmten Zeichnungen, Fotografien oder Renderings beachten muss, um ärgerliche Folgekosten oder gar ein Scheitern zu vermeiden.    

SIEBEN ABBILDUNGEN

Der Gegenstand, dessen Design durch das in China beantragte Design Patent geschützt werden soll, muss von allen sechs Seiten und aus einer Perspektive abgebildet werden, also 

  • von vorne & hinten,
  • von links & rechts  
  • von oben & unten (jeweils senkrecht)
  • perspektivisch schräg von vorne-oben. 

Diese Regel gilt auch dann, wenn der Gegenstand, dessen Design geschützt werden soll, beispielsweise eine Flasche ist, die als solche völlig rotationssymmetrisch ist und bei der die Ansichten von vorne, von links, von hinten und von rechts identisch sind.

Design Patent: Flasche von vorne
     von vorne
Design Patent: Flasche von links
      von links
Design Patent: Flasche von hinten
      von hinten
Design Patent: Flasche von rechts
     von rechts
Design Patent: Flasche von oben
     von oben
Design Patent;. Flasche von unten
    von unten
Design Patent: Flasche perspektivisch
  perspektivisch


Die hier gezeigte Flasche ist schwerlich designschutzfähig, denn es wird schon zu ähnliche Flaschen geben. An Hand dessen, was hier bunt hervorgehoben ist, lässt sich aber gut demonstrieren worauf es ankommt :

Die hier gewählte Strichstärke ist grenzwertig. Eine etwas dickere Strichstärke und Striche, die weniger "pixelig" sind, wären deutlich besser. Zu geringe Strichstäke wird häufig beanstandet.

Der blaue Anschlagring für den Schraubverschluss sieht von allen Seiten gleich aus. Sorgfalt ist aber in Bezug auf das orangene Gewinde geboten, es hinterlässt von jeder Seite aus gesehen einen eigenen optischen Fingerabdruck, vgl. auch den nächsten Absatz. 

WIDERSPRUCHSFREIE ABBILDUNGEN

Wie eben schon angeklungen ist, ist bei der Darstellung des zu schützenden Designs ist unbedingt auch auf die sog. "Darstellungskonsistenz" zu achten, d. h., dass einzelnen Abbildungen keine Widersprüche enthaltenden. Dabei steckt der „Teufel“ im Detail: 

Wer eine Flasche mit eingängigem Gewindeverschluss anmelden will, wie sie die eben eingeblendeten Figuren zeigen, der kann nicht einfach vier identische Bilder für die Abbildungen von vorne, links, hinten und rechts einreichen. Vielmehr muss er daran denken, dass das eingängige Gewinde immer anders aussieht, je nachdem ob es in einer Abbildung von vorne, von links, von hinten oder von rechts zu sehen ist. Wer diese Tatsache übersieht und immer dieselbe Figur 4 x einreicht, der riskiert, dass ihm die Eintragung des beantragten Designpatents wegen zeichnerischer Inkonsistenz verweigert wird.

Sehr wichtig ist, dass alle Abbildungen im gleichen Maßstab wiedergegeben werden und nicht etwa der Boden von unten gesehen den 1,3-fachen Durchmesser hat, verglichen mit der Seitenansicht.

Vermieden werden muss auch die Vermischung von Abbildungen, die den Gegenstand, der das zu schützende Design trägt, in unterschiedlichen Zuständen zeigen – etwa Fotos eines Bettsofas, die dieses Bettsofa in ein- und ausgeklapptem Zustand "vermischen".

MÖGLICHE ARTEN VON ABBILDUNGEN

Zeichnungen

Eigentlich sind in schwarz-weiß erstellte technische Zeichnungen ideal um losgelöst von bestimmten Farben oder Oberflächenstrukturen „verallgemeinerten“ Designschutz zu bekommen.

Allerdings hat gerade der Anmelder eines chinesischen Design Patents bei den Zeichnungen die Eigenheiten des chinesischen Designrechts zu beachten.

Freihandzeichnungen einschließlich der unter echten Designern beliebten, mehr oder weniger realistischen „Pastellskizzen“ werden von den chinesischen Formalprüfern meist als unzulässig beanstandet.

Pastelldarstellung eines Stilerttos der durch ein Desginpatent geschützt werden soll Beispiel: Pastellentwürfe sind für die Anmeldung eines Design Patents in China ungeeignet, auch wenn sie professioneller ausfallen...

Kritisch sind echte Drahtkantenzeichnungen bei denen ein in Realität kontinuierlicher Oberflächenverlauf durch ein Drahtgitter visualisiert wird. Als Beispiel hierfür mag die nachfolgend eingeblendete Zeichnung einer eines Bauelements einer Murmelbahn dienen, bei der der die örtliche Krümmung und der Übergang vom Rinnenboden in den Rinnenrand durch Drahtkanten angedeutet werden.

Zwar mag diese Drahtkantenzeichnung sogar zulässig sein. Es kann aber leicht zu einer ungewünschten Verschiebung des Schutzbereichs kommen. Denn gerade in China gilt, dass nur das abgebildet werden sollte, was das Auge des Betrachters am realen Design auch 1:1 so wahrnimmt, wie gezeichnet. 

Designschutz für ein Element einer Murmelbahn (Kinderspielzeug) Beispiel:
Eine  ungeignete Drahtkantenzeichnung einer eigetlich kontinuierlich gekrümmten Oberfläche...

Hier liegt bei der nebenstehend abgebildeten Murmelbahn das Problem. Sie besteht nicht aus diversen kleinen Flächen, die jeweils über eine sichtbare Kante ineinander übergehen, sondern bildet eine glattflächige "Rutsche".

Nicht selten als unzulässig beanstandet werden unter chinesischem Designrecht als solches erkennbare Schattierungen - wie sie etwa unter US-Designrecht beliebt sind um einen Oberflächenverlauf zu visualisieren, oder eine transparente Glasfläche. Als anschauliches Beispiel hierfür mag das Geschmacksmuster M8901341-0001 dienen.

Praxisbeispiel für unzulässige Lichtkanten

Die feinen Linien bzw. "Lichtkanten" die in der nach US-Designrecht gezeichneten Darstellung die Oberflächenwölbung veranschaulichen sind nach chinesischem Design-Patent-Gesetz eindeutig unzulässig

Zu beachten ist dass das chinesische Patentamt gelegentlich auch die deutlich weniger auffälligen, einfachen „Lichtkanten“ als unklar beanstandet, die in echten technischen Zeichnungen gebräuchlich sind. Der nachfolgend eingeblendete Rohrverteiler ist ein Beispiel hierfür. Die dünnen Volllinien, die frei, mit Abstand von den Umrisslinien enden, sind solche Lichtkanten und signalisieren mit ihrem mittigen „X“ die Verschneidung der vier Zylinderrohre im Zentrum bzw. die Aufweitung der vier Rohrenden an ihrem flanschseitigen Ende.  

Beispiel für unzulässig dargestellte Lichtkanten an einem Rohrverteiler Weiteres Praxisbeispiel für unzulässige Lichtkanten, vgl. rote Pfeile

Fotografien

Fotografien sind gerade dort das Mittel der Wahl wo es auf den genauen Oberflächenverlauf des Designs ankommt und der sich nicht gut zeichnerisch darstellen lässt.

Allerdings ist unbedingt darauf zu achten, dass das Design vor einen neutralen Hintergrund fotografiert wird oder das fotografierte Design anschließend elektronisch freigestellt wird, so dass das Foto wirklich nur das zu schützende Design zeigt. Unbedingt vermieden werden müssen Lichtreflexe oder optische Verzerrungen, die durch Fotografieren aus zu geringem Abstand oder durch das verwendete Objektiv bedingt sind.

 Gerade bei Fotografien muss darauf geachtet werden, dass die an sich für alle Arten von Abbildungen geltende Regel eingehalten wird, dass alle Abbildungen in ihrer Größe konsistent sind, dass also z. B. die rechte Seite des Gegenstandes mit dem zu schützenden Design nicht größer abgebildet wird, als dessen linke Seite.

Renderings

Anstelle von Fotos bewähren sich in vielen Fällen fotorealistische Graustufen-Renderings der zur Konstruktion verwendeten CAD-Software.

Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass die einzelnen Flächen nicht so hell oder dunkel dargestellt werden, dass an sich designrelevante Einzelheiten im dunklen oder hellgrauen „Einerlei“ untergehen oder im Vergleich zum realen Design überbetont werden.

Disclaimer

Unter dem neuen, seit dem 01.06.2021 in China geltenden Designrecht ist auch ein sogenannter Teilschutz möglich. Daher nun auch das Design eines bloßen Abschnitts oder Bereichs eines Produkts unter Schutz gestellt werden kann. Vorher konnte nur das Design eines gesamten Produkts geschützt werden.

Ein solcher Teilschutz kann dadurch erreicht werden indem der Teil des Produkts, dessen Design nicht beansprucht wird, weil es hierauf nicht ankommt, in gestrichelten Linien anstatt in Volllinien dargestellt oder transparent ausgegraut dargestellt wird. Letzteres bietet sich insbesondere bei Fotos und Renderings an.

Gerade hierbei ist allerdings wieder Darstellungskonsistenz wichtig: Genau der in der Vorderansicht gestrichelt oder ausgegraut dargestellte Bereich muss ganz konsequent auch in der oder den Seitenansichten sowie in der perspektivischen Ansicht gestrichelt oder ausgegraut dargestellt werden.


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