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PATENTSTREITGERICHTE

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SPEZIALISIERT AUF PATENTVERLETZUNG

Für Klagen wegen Patentverletzung sind die hierauf spezialisierten Patentstreitkammern der Landgerichte zuständig, die vorab als Patentstreitgerichte festgelegt wurden. Eine Patentverletzungsklage wird daher meist vor dem Landgericht München, dem Landgericht Düsseldorf oder dem Landgericht Mannheim eingereicht. Das Landgericht Nürnberg ist weniger mit Patentverletzung befasst.

Der Verfasser ist aufgrund seiner Doppelqualifikation als Patentanwalt und zugleich als Rechtsanwalt seit langem auf Patentverletzungsprozesse spezialisiert.

Daraus resultiert eine regelmäßige Tätigkeit des Verfassers vor den nachfolgend genannten zwölf "Gerichten für Patentstreitsachen", die gem. § 143 PatG für die Entscheidung über Patentverletzungsklagen zuständig sind. Er kann somit aus eigener Erfahrung berichten.

LISTE DER PATENTSTREITGERICHTE IN DEUTSCHLAND

Von den nachfolgend aufgelisteten zwölf Patentstreitgerichten sind neben den eingangs genannten Gerichten übrigens auch das Landgericht Frankfurt, das Landgericht Braunschweig und das Landgericht Hamburg recht häufig mit dem Thema "Klage wegen Patentverletzung" befasst.

Nachdem die meisten Industrieprodukte bundesweit angeboten werden, eröffnet § 32 ZPO dem eine Patentverletzung verfolgenden Kläger ein problemloses "Forum Shopping", also die Auswahl eines dieser Gerichte.

In den einzelnen Bundesländern sind folgende Landgerichte ausschließlich für Patentstreitsachen zuständig:

 

  • Landgericht Berlin: Bei Patentverletzung ist das LG Berlin zuständig, wenn es sich um eine  Patentverletzung oder sonstige Patentstreitsache aus den Ländern Berlin und Brandenburg handelt.

  • Landgericht Braunschweig: Bei Patentverletzung ist das LG Braunschweig zuständig, wenn es sich um eine  Patentverletzung oder sonstige Patentstreitsache aus dem Land Niedersachsen handelt.

  • Landgericht Düsseldorf: Bei Patentverletzung ist das LG Düsseldorf zuständig, wenn es sich um eine  Patentverletzung oder sonstige Patentstreitsache aus dem Land Nordrhein-Westfalen handelt. Am LG Düsseldorf sind drei Patentstreitkammern eingereichtet, die in erster Instanz über Patentverletzungsklagen entscheiden, nämlich die Patentstreitkammern 4a, 4b und 4c. Besonderheit: Am übergeordneten Oberlandesgericht Düsseldorf sind zwei Patentstreitsenate eingerichtet, die in zweiter Instanz über Patentverletzungsklagen entscheiden, nämlich der 2. Senat und der 15. Senat

  • Landgericht Erfurt: Bei Patentverletzung ist das LG Erfurt zuständig, wenn es sich um eine  Patentverletzung oder sonstige Patentstreitsache aus dem Land Thüringen handelt.

  • Landgericht Frankfurt: Bei Patentverletzung ist das LG Frankfurt am Main zuständig, wenn es sich um eine  Patentverletzung oder sonstige Patentstreitsache aus den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz handelt.

  • Landgericht Hamburg: Bei Patentverletzung ist das LG Hamburg zuständig, wenn es sich um eine  Patentverletzung oder sonstige Patentstreitsache aus den Ländern Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein handelt.

  • Landgericht Leipzig: Bei Patentverletzung ist das LG Leipzig zuständig, wenn es sich um eine Patentverletzung oder sonstige Patentstreitsache aus dem Land Sachsen handelt.

  • Landgericht Magdeburg: Bei Patentverletzung ist das LG Magdeburg zuständig, wenn es sich um eine  Patentverletzung oder sonstige Patentstreitsache aus dem Land Sachsen-Anhalt handelt.

  • Landgericht Mannheim: Bei Patentverletzung ist das LG Mannheim zuständig, wenn es sich um eine  Patentverletzung oder sonstige Patentstreitsache aus dem Land Baden-Württemberg handelt. Am LG Mannheim sind zwei Patentstreitkammern eingerichtet, die in erster Instanz über Patentverletzungsklagen entscheiden, nämlich die Patentstreitkammern 2 und 7.

  • Landgericht München I: Bei Patentverletzung ist das LG München zuständig, wenn es sich um eine  Patentverletzung oder sonstige Patentstreitsache aus dem OLG-Bezirk München handelt. Am LG München sind zwei Patentstreitkammern eingerichtet, die in erster Instanz über Patentverletzungsklagen entscheiden, Patentstreitkammern sind hier die 7. Kammer und die 21. Kammer.

  • Landgericht Nürnberg: Bei Patentverletzung ist das LG Nürnberg zuständig, wenn es sich um eine  Patentverletzung oder sonstige Patentstreitsache aus den OLG-Bezirken Nürnberg und Bamberg handelt. Wird Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth  wegen Patentverletzung eingelegt, dann ist der Patentverletzungssenat des OLG München zuständig (6. Senat), der in Patentstreitfällen auch die Urteile des LG München überprüft.

  • Landgericht Saarbrücken: Das LG Saarbrücken ist zuständig für Klagen wegen Patentverletzung und für sonstige Patentstreitsachen im Saarland.