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ARBEITNEHMERERFINDUNGEN - HILFE AUS INGOLSTADT

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ARBEITNEHMERERFINDERRECHT ALS SCHWERPUNKT

Sie glauben, dass Ihnen Erfindervergütung für Ihre Diensterfindung zusteht? Sie möchten in Ihrem Unternehmen neu regeln, welche Erfindervergütung für eine Diensterfindung eines Arbeitnehmers gezahlt werden soll?

Egal wo Sie ansässig sind: Herzlich willkommen beim Spezialisten in Ingolstadt.

SPEZIALISIERT AUF ARBEITNEHMERERFINDUNGEN

In meiner Eigenschaft als Patentanwalt und Rechtsanwalt gehört die über Ingolstadt hinausgehende Unterstützung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf dem Gebiet der Arbeitnehmererfindungen, der Diensterfindungen und der Erfindervergütung zum Kernbereich meiner langjährigen Tätigkeit - wobei ich derzeit keine großen Automobilhersteller auf Arbeitgeberseite vertrete.

Ich bin dabei in Fällen, die Arbeitnehmererfindungen bzw. Diensterfindungen betreffen, nicht nur im Großraum Ingolstadt aktiv, sondern auch in München und Nürnberg - etwa vor der in München ansässigen, bundesweit zuständigen Schiedsstelle des DPMA.

GRÜNDE FÜR DIE SPEZIALISIERUNG AUF DIENSTERFINDUNGEN

Fälle auf dem Gebiet des Arbeitnehmererfinderrechts bzw. der Diensterfindungen liegen teilweise im Grenzgebiet zwischen Patentanwalt und Rechtsanwalt.  

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Man kann solche Fälle daher von zwei Seiten aus angehen: Als Patentanwalt oder als Rechtsanwalt.

Entweder arbeitet man sich als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das allgemeine Arbeitsrecht in die streckenweise sehr techniklastige Materie ein oder man kommt als Patentanwalt von der technischen Seite her, eignet sich die zweckmäßigen Kenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts an  und widmet sich dann den Einzelheiten des Arbeitnehmererfinderrechts - wobei zusätzlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss, wenn der Gang zum Landgericht nötig wird.

Weniger…

Wer als Patentanwalt Zugang zu der Technik hat, die die Grundlage der jeweiligen Diensterfindung bildet, und zugleich als Rechtsanwalt auch das allgemeine Arbeitsrecht als "Heimspiel" empfindet und hier ohne Zusatzkosten beraten kann,  der entwickelt schnell eine besondere Affinität zum Arbeitnehmererfinderrecht.

Die Doppelzulassung bietet für den Mandanten den Vorteil, dass sowohl die technische Seite abgedeckt ist als auch für die notwendige gerichtliche Erfahrung und Vertretungsbefugnis gesorgt ist - ohne zwei Anwälte einschalten zu müssen.