MARKENRECHERCHE
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AUF DEN PUNKT GEBRACHT...
Was man über die Markenrecherche und deren Kosten wissen sollte: In Europa tragen die Markenämter eine Marke in das Markenregister ein, ohne selbst eine Markenrecherche nach entgegenstehenden älteren Marken Dritter durchgeführt zu haben. So kann es schnell dazu kommen, dass der stolze Erwerber einer neuen Marke, der diese in "gutem Glauben" zu benutzen beginnt, eine ältere Marke eines Dritten verletzt. Beträchtlicher Ärger kann die Folge sein. Die Probleme lassen sich leicht vermeiden, denn die Kosten für eine Markenrecherche sind deutlich geringer als erwartet. ► Lesen Sie im nachfolgenden Beitrag, was zu beachten ist, was eine professionelle Markenrecherche kostet und was Sie selbst tun können, um die Kosten der Markenrecherche zu senken.
WELCHE INFO BRAUCHEN SIE? ► SCHNELLZUGRIFF
- MARKENRECHERCHE WARUM?
- Markenrecherche als Prophylaxe im Vorfeld
- Markenrecherche als Verteidigung im Konfliktfall
- Abmahnung wegen Markenverletzung
- WIE VERGLEICHT MAN MARKENRECHERCHEN?
- WAS KOSTET EINE MARKENRECHERCHE?
- SCHRITT 1 | EINE AUSSICHTSREICHE MARKE FINDEN
- Seien Sie kreativ
- Fragen Sie Google & Co.
- SCHRITT 2 | EINE MARKENRECHERCHE VORBEREITEN
- SCHRITT 3 | EINE MARKENRECHERCHE DURCHFÜHREN
- Markenrecherche in gebührenpflichtigen Datenbanken
- Markenrecherche mit DPMA-Register, kostenlos
- Markenrecherche mit eSearch, kostenlos
- Markenrecherche mit TMview, kostenlos
- SCHRITT 4 | FIRMENNAMEN MIT EINBEZIEHEN
Markenrecherche als Kerngebiet: Der Verfasser ist als Patentanwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt und European Trademark Attorney ungewöhnlich stark auf Marken sowie Markenverletzungsklagen spezialisiert und kann daher aus langjähriger Eigenerfahrung berichten.
MARKENRECHERCHE WARUM?
Markenrecherche als Prophylaxe im Vorfeld
Wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Zeichen verwendet, das einer geschützten Marke so ähnlich ist, dass eine sog. Verwechslungsgefahr besteht, muss die künftige Benutzung seiner Marke unterlassen und hat Schadensersatz an den Markeninhaber zu zahlen; schlimmstenfalls in Form der Herausgabe des Verletzergewinns. Denn die sehr strenge Rechtsprechung lässt den eigentlich verständlichen Einwand nicht zu, "wir waren uns der älteren Marke nicht bewusst und sind daher nicht an der Markenverletzung schuld".
Aufgrund dessen ist es heute wichtiger denn je, eine sorgfältige Recherche durchzuführen, bevor mit der Benutzung eines Zeichens als Marke oder Firmenname begonnen wird oder das Zeichen sogar als Marke angemeldet wird.
Wichtig zu wissen ist, dass - je nach Vertragsgestaltung - auch eine Werbeagentur schadensersatzpflichtig sein kann, die ein bestimmtes Zeichen kreiert und dem Auftraggeber vorschlägt, ohne das durch eine Markenrecherche abgesichert zu haben.
Markenrecherche als Verteidigung im Konfliktfall
Eine Markenrecherche ist nicht nur zur Prophylaxe sinnvoll, sondern kann auch dann sehr hilfreich sein, wenn bereits über eine Markenverletzung gestritten wird.
Denn die geltend gemachte Markenverletzung entfällt unter Umständen in dem Moment, in dem sich mithilfe einer Markenrecherche nachweisen lässt, dass eine Reihe ganz ähnlich klingender Marken für die gleichen oder ähnlichen Waren in Gebrauch ist.
Denn dort, wo viele ähnliche Marken in Gebrauch sind, wird genauer "hingehört" bzw. unterschieden. In einer solchen Situation kommt es wesentlich später zu der geltend gemachten Verwechslungsgefahr als in einem nur schwach mit Marken besetzten Gebiet, in dem der einzelnen Marke eine viel höhere Originalität und damit auch ein größerer Schutzbereich zukommt.
Angesichts dessen kann eine Markenrecherche auch dann sinnvoll sein, wenn es bereits "gekracht" hat.
Abmahnung wegen Markenverletzung
Wie man auf eine Abmahnung wegen Markenverletzung reagieren sollte und was man tun kann, um nachzuweisen, dass keine Markenverletzung vorliegt. MEHR...
WIE VERGLEICHT MAN MARKENRECHERCHEN?
Wer Angebote mit unterschiedlichen Markenrecherchen vergleichen will, muss Folgendes wissen:
Man unterscheidet zwischen drei unterschiedlichen Arten von Markenrecherchen, nämlich:
- Identitätsrecherchen
- erweiterte Identitätsrecherchen
- Ähnlichkeitsrecherchen
Eine als Identitätsrecherche ausgeführte Markenrecherche beschränkt sich auf die Suche nach identischen älteren Marken. Ihr Zweck ist, zu verhindern, dass der Anmelder der neuen Marke älteren Markeninhabern "ins offene Messer läuft".
Bei einer sog. erweiterten Identitätsrecherche kommt Computersoftware zum Einsatz, die vollautomatisch festlegt, welche Abwandlungen der gesuchten Marke relevant sein könnten, und dann zusätzlich entsprechende Treffer ausgibt, sofern vorhanden.
Eine echte Ähnlichkeitsrecherche wird individuell vom Rechercheur vorbereitet. Der Rechercheur legt alle denkbaren Abwandlungen der gesuchten Marke fest, die zur Kollision führen, falls diese Abwandlungen als ältere Marken eingetragen sind. Dass die Zuverlässigkeit einer solchen Ähnlichkeitsrecherche mit der Erfahrung des Rechercheurs steht und fällt, liegt auf der Hand. Eine echte Ähnlichkeitsrecherche soll den Anmelder der neuen Marke vor hohen Schadensersatzforderungen schützen, wenn es später doch einmal zu einer Kollision mit einer versteckten älteren Marke kommt.
Wer sich für eine echte Ähnlichkeitsrecherche interessiert, sollte genauer hinsehen. Gerade im Netz werden nicht selten „Ähnlichkeitsrecherchen“ angeboten, die in Wirklichkeit nur erweiterte Identitätsrecherchen sind.
WAS KOSTET EINE MARKENRECHERCHE?
Die Kosten der Markenrecherche hängen maßgeblich von der Zahl der computergestützt gefundenen Treffer ab, deren Relevanz geprüft werden muss. Die Zahl der auf ihre Relevanz zu prüfenden Treffer hängt ihrerseits davon ab, ob sich die konkrete Marke gut recherchieren lässt (d. h. auf Anhieb zu wenig Treffern führt) und wie viele Länder in die Recherche einbezogen werden müssen.
Ein weiterer entscheidender Kostenfaktor ist der Umfang der Haftung, die der Anwalt für die Recherche übernimmt. Es leuchtet ein, dass ein Anwalt für eine anspruchsvolle Markenrecherche zum Preis von 199 EUR kein Haftungsrisiko bis 500.000 EUR eingehen kann. Damit ist verständlich, dass der Preis für die Recherche der Marke eines kleinen Onlineshops u. U. ein anderer ist als für eine neue Produktlinie des Marktführers, der im Begriff ist, hierfür eine millionenschwere Werbekampagne zu starten. Werden Ihnen im Zusammenhang allgemeine Mandatsbedingungen oder dergl. vorgelegt, bitte genau hinsehen, welche Haftungseinschränkungen damit einhergehen.
Vor diesem Hintergrund lassen sich für die Kosten einer Markenrecherche folgende Anhaltspunkte angeben (alle Kosten für gewerbliche Auftraggeber, zzgl. MwSt):
Für eine Identitätsrecherche mit Wirkung für Deutschland sollten im Normalfall nicht mehr als rund 100 EUR anfallen. Mancherorten, so auch beim Verfasser, ist eine solche Identitätsrecherche im Preis für die Markenanmeldung inbegriffen.
Für eine echte Ähnlichkeitsrecherche mit Wirkung für Deutschland (unter DE-Marken und EU-Marken sowie IR-Marken) und die zugehörige anwaltliche Auswertung sind im Normalfall zwischen 200 und 350 EUR zu veranschlagen.
Für eine Ähnlichkeitsrecherche mit Wirkung für die gesamte Europäische Union (unter DE-Marken, EU-Marken, IR-Marken und den nationalen Marken in 28 Mitgliedsstaaten) und die zugehörige anwaltliche Auswertung sind im Normalfall zwischen 800 EUR und 2.000 EUR zu veranschlagen, je nach Komplexität und Umfang der anwaltlichen Haftung, die geboten wird.
SCHRITT 1 | EINE AUSSICHTSREICHE MARKE FINDEN
Seien Sie kreativ
Oft wenig phantasievolle, aber "klingende" Marken, die schon per se einen Hinweis auf die Ware oder Dienstleitung geben, sind höchst beliebt. Daher ist der entsprechende Bereich meist schon eng besetzt. Es besteht eine entsprechend hohe Kollisionsgefahr. Das treibt die Kosten für die Markenrecherche hoch und führt oft auch bei der Markenanmeldung zu höherem Aufwand.
Für eine kosteneffiziente Markenrecherche und Markenanmeldung oft deutlich besser geeignet sind Marken mit einem "unorthodox" phantasievollen Überschuss, die beschreibend sind - aber nicht für die Waren oder Dienstleistungen, die damit gekennzeichnet werden sollen.
Ein fiktives, aber realitätsnahes Beispiel dafür, dass sich Kreativität lohnt:
Bei coolen Snowboarderkleidungsstücken lässt sich für eine Marke wie "Zimtstern" oder "Eisbär" wesentlich besser eine Markenrecherche durchführen und vor allem auch einfacher eine Markeneintragung erreichen als für die "zehnte Variante" einer Marke mit dem beliebten und daher abgegriffenen Markenkern "Snow" und/oder "board", wie etwa XPboard oder sNOWbo, SnowFLOW und dergleichen.
Fragen Sie Google & Co.
Der erste "Griff" sollte immer der zu den Suchmaschinen sein.
Wer bereits auf den vorderen Plätzen der Trefferlisten von Google, Bing, Yahoo und dergl. ähnliche Produkte mit der von ihm "angepeilten" Marke findet oder eine Firma bzw. einen Webshop mit dem gleichen Namen, der sollte genauer hinsehen. Im Zweifelsfall sollte eine anwaltliche Erstberatung eingeholt werden, bevor die Bemühungen fortgesetzt werden, die "angepeilte" Marke zu schützen.
SCHRITT 2 | EINE MARKENRECHERCHE VORBEREITEN
Der Ausgangspunkt ist der Grundsatz, dass eine ältere Marke nur dann verletzt sein kann, wenn mindestens doppelte Ähnlichkeit besteht – nämlich dann, wenn die sich gegenüberstehenden Marken ähnlich sind und die Waren und/oder Dienstleistungen, für die die betreffenden Marken Schutz beanspruchen, ebenfalls ähnlich sind.
Hier setzt man bei der Markenrecherche an:
Um die Zahl der Treffer mit potentiell ähnlichen Marken auf eine Trefferzahl zu beschränken, die sich mit vernünftigem Aufwand mit der gebotenen Sorgfalt prüfen lässt, schränkt man die Markenrecherche auf jene Waren und Dienstleistungen aus der Klassifikation von Nizza ein, die aller Voraussicht nach als ähnlich angesehen werden können.
Dabei sei dem interessierten Laien gesagt, dass an dieser Stelle erhebliche Vorsicht geboten ist. Denn die Frage, ob Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit besteht, darf nicht isoliert beurteilt werden, sondern nur in Wechselwirkung mit dem Grad der Ähnlichkeit der Marken. Befinden sich z. B. bei Wortmarken deren Markenwörter im engeren Ähnlichkeitsbereich, dann genügt für die Bejahung der Verwechslungsgefahr eine lediglich entfernte Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit und umgekehrt. Nicht zuletzt wegen dieses Grundsatzes lässt sich die Frage, ob Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit besteht, nicht allein „mit dem gesunden Menschenverstand“ beurteilen. Stattdessen müssen die Maßstäbe berücksichtigt werden, die die langjährige Rechtsprechung des Unionsmarkenamts und (für Deutschland) des Bundesgerichtshofs herausgearbeitet haben.
SCHRITT 3 | EINE MARKENRECHERCHE DURCHFÜHREN
Die Profis unter Ihnen mögen in der Lage sein, mit genügend Fleiß selbst eine brauchbare Markenrecherche durchzuführen.
Wobei allerdings für den "worst case" eines Markenverletzungsprozesses nicht vergessen werden darf, dass der kritische Blick der Gerichte bei der Eigenrecherche eines Gelegenheitsrechercheurs eher zur Haftung führende Lücken in der Markenrecherche finden wird als bei einem Anwalt, der genau weiß, worauf zu achten ist, und die typischen Lücken kennt, nach denen im Verletzungsprozess gesucht wird.
Markenrecherche in gebührenpflichtigen Datenbanken
Wer täglich Markenrecherchen durchführt, bedient sich der kostenpflichtigen kommerziellen Datenbanken wie z. B. der Datenbank CompuMark von CLARIVATE Analytics, vormals Thomson Reuters.
Solche Datenbanken bieten zum Teil extrem leistungsfähige, vorformulierte Suchalgorithmen für die teilautomatisierte Suche. Diese können gerade bei komplexen Recherchen unter Umständen besser und deutlich schneller als eine „händische“ Recherche sicherstellen, dass auch wirklich alle potentiell ähnliche ältere Marken gefunden werden, die eventuell zu teuren Konflikten führen können, wenn sie nicht rechtzeitig mit der Markenrecherche entdeckt werden.
Markenrecherche mit DPMA-Register, kostenlos
Am einfachsten und schnellsten zugänglich ist die Recherche über die DPMA-Register genannte Markendatenbank des Deutschen Patent- und Markenamts DPMA. Dessen nachfolgend eingeblendete Suchmaske für die Einsteigerrecherche ist selbsterklärend:
Unbedingt bewusst sein muss man sich allerdings der Grenzen des Datenbestandes der Datenbank DPMA-Register.
Hier findet man ausschließlich deutsche Marken, europäische Marken und internationale Marken (sog. IR-Marken) mit Schutzwirkung für Deutschland. Wer außerhalb von Deutschland aktiv werden will, z. B. indem er eine europäische Marke anmeldet, der kann seine Markenrecherche zwar hier beginnen, muss aber im Anschluss daran mehr tun.
Markenrecherche mit eSearch, kostenlos
Die vom Unionsmarkenamt (früher HABM) unterhaltene Markendatenbank eSearch zeichnet sich ebenfalls durch ihre gute Übersichtlichkeit aus.
Sie ist zudem die bisher einzige frei zugängliche Datenbank, in der auch eine Markenrecherche nach Bildbestandteilen älterer Marken durchgeführt werden kann - beispielsweise danach, ob eine ältere Marke das Bild einer Mühle enthält, wie etwa die Marke Rügenwalder.
Um eine Bildrecherche durchführen zu können, ohne dass die Sache ausufert, bedarf es allerdings einer sorgfältigen Aufbereitung des Bildes, das man als Suchvorgabe in die Suchmaske von eSearch hineinzieht. Hier ist mit leistungsfähigen Bildbearbeitungstools und der nötigen Erfahrung zunächst eine konturenscharfe Vorlage zu erstellen, die frei von irrelevantem Beiwerk ist, das die Effektivität des Suchalgorithmus stört.
Markenrecherche mit TMview, kostenlos
Anspruchsvoller in der Handhabung ist die ebenfalls vom Unionsmarkenamt organisierte Markendatenbank TMview. Diese Datenbank ermöglicht eine erste grenzübergreifende Markenecherche, also eine Markenrecherche, wie sie an sich kostenpflichtigen Markendatenbanken vorbehalten ist, die solche Recherchen in großem Stil ermöglichen.
Zwar bietet auch TMview in der Basisversion eine recht übersichtliche Eingabemaske an. Um zu einem effektiven und vor allem wirklich vollständigen Ergebnis zu kommen, muss man sich allerdings zunächst näher mit der Funktionsweise von TMview auseinandersetzen. Ansonsten läuft man Gefahr, zwar eine hohe Trefferzahl zu erhalten, aber trotzdem eine Lücke gelassen zu haben, die die Ähnlichkeitsrecherche unvollständig macht.
Einen einigermaßen brauchbaren Einstieg bietet hier die Hilfefunktion oder evtl. eines der Seminare des Unionsmarkenamtes.
SCHRITT 4 | FIRMENNAMEN MIT EINBEZIEHEN
Die Firma, d. h. der Firmennamen eines Unternehmens, genießt auch dann den Schutz des Markengesetzes, wenn er nicht förmlich registriert, sondern vom Unternehmen oder dem Kaufmann lediglich in Benutzung genommen wurde. Das bedeutet, dass eine jüngere Marke unter Umständen auch einen älteren Firmennamen verletzen kann. Daher können erhebliche Schwierigkeiten entstehen, wenn der ältere Firmenname von der Markenrecherche nicht entdeckt wurde.
Eine Markenrecherche sollte daher auch eine Firmennamensrecherche umfassen – was keineswegs selbstverständlich ist, bei vielen der vollmundig zum Sonderpreis angebotenen „Markenrecherchen“ muss eine kostenpflichtige Firmennamensrecherche hinzugebucht werden, sofern überhaupt erhältlich.
Auch insoweit kann man mit dem nötigen Fleiß – zumindest provisorisch – selbst tätig werden. Seit einiger Zeit werden von dem Portal „European Business Register EBR“ kostenlose Abfragen der Firmenregister in diversen europäischen Mitgliedsstaaten angeboten.
Der eindeutige Nachteil des EBR-Portals liegt darin, dass keine zentrale Abfrage für Gesamteuropa möglich ist, sondern Land für Land abgesucht werden muss. Dafür sind die verschiedenen Suchmasken allerdings selbsterklärend, was das nachfolgende Beispiel der von Kyckr betriebenen, französischen Firmennamensdatenbank GBR direct zeigt, in der nachfolgend gesucht wurde, ob die Marke „OSCH“ eventuell mit dem Namen einer bereits existierenden belgischen Firma kollidiert. :