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HABM LÖSCHT MARKE "GRIAß DI"

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Das HABM erklärt die Gemeinschaftsmarke "Griaß di" für nichtig, da ein Gruß auf einem T-Shirt nicht als Marke des T-Shirts verstanden wird. 

Was war passiert? 

Im Jahr 2011 hatte eine Druckerei aus Legau im Allgäu die Gemeinschaftsmarkenanmeldungen "Griaß di" und "Allgäu" beim zuständigen HABM in Alicante eingereicht und in der Folgezeit die europaweit geltende Gemeinschaftsmarke 010118396 eingetragen bekommen. Diese Marke verlieh der Markeninhaberin das exklusive Recht, die im süddeutschen Raum geläufige Grußformel "Griaß di" als Marke auf diversen Papierwaren, wie Glückwunschkarten, und auf diversen Bekleidungsstücken zu verwenden, wie T-Shirts etc. 

Nachdem die Markeninhaberin daraufhin im Jahr 2012 versucht hatte, gegen einen tiroler Händler vorzugehen, der im Internet T-Shirts mit dem Aufdruck "Griaß di" angeboten hatte, nahm die Tiroler Wirtschaftskammer das Heft in die Hand. Sie ging beim zuständigen HABM gegen die Marke vor, mit der Begründung, dass die Eintragung eines Zeichens als Marke eine sogenannte "Unterscheidungskraft" voraussetzt, d. h. die Fähigkeit des Zeichens, vom Verkehr als Herkunftshinweis für die damit verwendeten Waren aufgefasst zu werden. 

Genau hieran fehlt es nach Auffassung der Tiroler Wirtschaftskammer, da der Durchschnittsverbraucher, der eines T-Shirts mit dem Brustaufdruck "Griaß di" ansichtig wird, sich vom Träger des T-Shirts freundlich gegrüßt fühlt, aber nicht an eine T-Shirt-Marke denkt, die dieses T-Shirt einem bestimmten Hersteller zuordnet. 

Das HABM ist dieser Rechtsauffassung der Tiroler Wirtschaftskammer jetzt in erster Instanz beigetreten.

 

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