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ZUSÄTZLICHE ABSICHERUNG VON UNTERNEHMENSKENNZEICHEN

FIRMENNAME │ MARKENRECHTICHE ABSICHERUNG

Von Mandantenseite wird immer wieder die Frage gestellt, ob und in welchen Fällen es sinnvoll ist, eine Marke eintragen zu lassen, um den Firmennamen oder das Unternehmenskennzeichen, das von der Firma bereits verwendet wird, zusätzlich abzusichern.

Der insoweit entscheidende Punkt ist, dass der ohne Registrierung, rein durch die Benutzung des jeweiligen Zeichens zur Bezeichnung des Unternehmens entstehende rechtliche Schutz des Firmennamens bzw. Unternehmenskennzeichens eine Grenze hat, die erhebliche praktische Bedeutung besitzt:

Während eine eingetragene Marke für das gesamte Land, in dem sie registriert wurde, Schutz verleiht, entsteht der Schutz für die Firma bzw. das Unternehmenskennzeichen nur in dem räumlichen Bereich, in dem das Zeichen bereits benutzt wird. Ein regional tätiges Unternehmen, wie etwa ein Einzelhändler ohne Webshop, genießt daher für sein Unternehmenskennzeichen nur regionalen Schutz, und auch die bundesweite Tätigkeit eines Unternehmens führt im Regelfall nicht dazu, dass dem Unternehmenskennzeichen schon jetzt in zunächst nur potentiellen ausländischen Märkten Schutz zukommt.  

Je nach Unternehmenszuschnitt und Expansionsplänen ist es sinnvoll, sich nicht mit dem von allein entstehenden Schutz für den gewählten Firmennamen bzw. das Unternehmenskennzeichen zu begnügen, sondern rechtzeitig Überlegungen anzustellen, ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Absicherung der Firmierung etc. durch eine Markenanmeldung geboten ist.

Gerade künftige ausländische oder überregionale Märkte müssen rechtzeitig abgesichert werden, indem dort die zu einem späteren Zeitpunkt geplante Benutzung des Firmennamens bzw. Unternehmenskennzeichens durch eine Markenanmeldung freigehalten wird:

Nichts ist ärgerlicher als die unerwartete Konfontation mit der Tatsache, dass der unter dem gut eingeführten Firmenzeichen bundesweit erfolgreiche Internetvertrieb unter diesem Namen nicht in das benachbarte europäische Ausland ausgedehnt werden kann, weil dort bereits kurz zuvor ein Dritter für ein ähnliches Kennzeichen in der gleichen oder einer benachbarten Branche Schutz erwirkt hat.


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