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APPLE I-POD, AIRPOD UND AIRTAG

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IM FOKUS

Abmahnung für Apple Airtag, Apple Airpod, die Apple Watch, den iPod-Neo von Apple, oder eine Armbinde die beim Joggen das I-Phone am Körper hält, erhalten? Handelt es sich um eine Überraschung aus einem Patent auf Zubehör für Apple-Produkte – das aber nicht von Apple selbst stammt, sondern einem Dritten gehört, der mit einer Abmahnung aus einem Patent für Airtag-Zubehör, den Airpod oder ein anderes Apple-Produkt Geld verdienen wilI? Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Frage was getan werden kann, wenn man z. B. eine Abmahnung zu einem Airtag-Rucksack, einem Airtag-Geldbeutel, einer Geldbörse, Wallet oder Brieftasche oder zu einem Armband für die Apple-Watch bekommt  

WORUM GEHT ES

Nein, es geht hier ausnahmsweise nicht um Abmahnung aus Patenten die Apple für den Airtag, den Airpod oder das i-Phone für sich selbst angemeldet hat.

Es ist immer wieder das gleiche Muster. Apple kündigt publikumswirksam ein neues Produkt an. Tage später werden von Dritten erste Patentanmeldungen für neue Accessoires, wie etwa ein Wallet für den Apple Airtag, eingereicht.  – von Dritten, die sich schnellstmöglich überlegt haben, welchen Bedarf an Accessoires das jeweils neue Apple-Produkt wohl wecken wird. Die meisten, wie die von mir persönlich sehr als Ideenschmiede für wertiges Apple-Zubehör geschätzte Fa. Bandwerk, sind fair. Sie sichern sich ganz einfach durch ihre Kombination aus Ideenreichtum und Produktqualität den unerlässlichen Vorsprung, nötigenfalls gepaart mit einer verdienten Patentanmeldung oder Designanmeldung für eine wirkliche gestalterische Leistung.. 

Es gibt aber auch andere, die versuchen mit einer Hinterhaltspatentanmeldung oder -designanmeldung monopolyartig eine „Schlossallee“ zu errichten. Eine Schlossallee auf der die Karawane halt macht, die etwas später den Gedanken an das gleiche Accessoire hat…

Viele dieser Patentanmeldungen oder Gebrauchsmusteranmeldung für erhofftes Zubehör zu Apple-Produkten bleiben erfolglos – weil pfiffigere Lösungen gefunden werden und sich die Karawane daher in eine andere Richtung bewegt. Einige wenige dieser Patentanmeldungen sind aber zielführend und stellen sich dann für ihren Inhaber, der lieber in schnell angemeldete Schutzrechte statt in handwerkliche Qualität investiert hat, als gute Investition dar.

DER URSPRUNG

Das eben geschilderte „Glücksspiel“ ist dem Unterzeichner das erstmals so richtig aufgefallen, als Apple 2017 ankündigte den Bau des unter Joggern beliebten iPod einzustellen. Einigen Dritten wurde damals klar, dass es in absehbarer Zeit viele Jogger geben wird, die nach einer Möglichkeit suchen, um ersatzweise ihr iPhone mit zum Joggen zu nehmen. So entstand damals eine „auffällige Häufung“ von von Dritten eingereichten Patentanmeldungen für Armbinden, Gürtel und Nierengurte mit denen sich das recht schwere iPhone beim Joggen bequem und sicher am Körper befestigen lässt.

Bei der Vorstellung der Airpods von Apple konnte man beobachten, dass sich das Spiel wiederholt. Die Vorstellung der neuen Airpods weckte bei verschiedenen Dritten spontan die Assoziation „und wohin mit den Airpods wenn man schnell das Ohr frei bekommen muss?“ So wurden auf die Schnelle von Apple unabhängige Patentanmeldungen für praktische Vorrichtungen zur spontanen und verlustsicheren Aufbewahrung von Airpods zu entwickeln.

DER HÖHEPUNKT

Einen Höhepunkt dieser Art der „Fallenstellerei“ wird aller Voraussicht nach vorerst die am 20.04.2021 erfolgte Vorstellung des Airtag von Apple nach sich ziehen, da Apple diesmal besonders stark die Kreativität Dritter angespornt hat. Der Airtag ist ein münzengroßer Tracker mit dem nicht sich nur Geldbeutel, Wallets, Handtaschen, und Schlüsselmäppchen sowie Hundehalsbänder ausstatten lassen, sondern jeder beliebige Gegenstand der gelegentlich abhandenkommt und dann bequem wiedergefunden werden muss.

 Man muss den Airtag aber irgendwie an dem zu trackenden Gegenstand befestigen, wenn man den Airtag nicht lose in dem Geldbeutel oder Rucksack umhervagabundieren lassen will. Das lädt hellsichtige Köpfe mit Spürsinn für kommende Trends sicherlich zum Patentieren ein, so dass man gespannt sein darf, was zu dem Thema „Apple Airtag“ in nächster Zeit so alles an erteilten Patenten Dritter auftauchen wird. Denn die ersten dieser Airtag-Patente werden jetzt, Ende April 2023, allmählich das amtliche Prüfungsverfahren passiert haben und laden dann ihre Eigentümer zum Geldverdienen ein.

DIE ABWEHR

Eine derartige Fallenstellerei und die hieraus resultierende Abmahnung im Zusammenhang mit einem Airtag oder dergl. abzuwehren erscheint zunächst oft erst einmal relativ schwierig - und doch gibt es hier für einen erfahrenen Patentrechtler spezielle Ansatzpunkte um aufzuzeigen, dass die von dem Dritten für das Apple-Produkt zum Patent angemeldete Zubehör in der Luft lag und nach der offiziellen Apple-Vorstellung des Airpod oder des Airtag nicht mehr erfinderisch war.

 Denn ein wirklich als „Schlossallee-Patent“ konzipiertes Hinterhalts-Patent wandelt häufig auf einem sehr schmalen Grad: Einerseits ist es geradezu darauf angewiesen etwas zu patentieren, das naheliegend ist – denn nur dann besteht die echte Chance, dass viele andere Dritte später auf den gleichen Zug aufspringen und mit einem patentverletzenden Produkt auf den Markt kommen ohne damit zu rechnen, dass hier schon ein Patent auf sie wartet. Etwas derart Naheliegendes lässt sich dann aber auch mit einem Angriff auf die erfinderische Tätigkeit bekämpfen – vorausgesetzt man hat die nötige streitige Erfahrung mit einem derartigen Angriff…


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