INTERNATIONALE PATENTANMELDUNG
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DAS SYSTEM DER INTERNATIONALEN PATENTANMELDUNG
Weltweiter Patentschutz lässt sich nicht mit einem einzigen „Weltpatent“ oder einem einzigen, zentral erteilten internationalen Patent erreichen:
Die internationale Patentanmeldung (kurz PCT-Anmeldung genannt) ist das Mittel der Wahl, um durch die Einreichung einer einzigen Patentanmeldung bei einer der von der WIPO beauftragten Behörden ein internationales, vorläufiges Anmeldeverfahren in Gang zu setzen. Dieses von der internationalen Patentanmeldung angestoßene PCT-Anmeldeverfahren ermöglicht es dem Anmelder, innerhalb von 30 bzw. 31 Monaten nach dem frühesten Prioritätsdatum einen Fächer von Patentanmeldungen vor denjenigen der Patentämter entstehen zu lassen, in deren regionalem oder nationalem Zuständigkeitsbereich er später Patentschutz wünscht.
Die internationale Patentanmeldung bzw. PCT-Anmeldung ist also lediglich eine „Anmeldehilfe“ und kein eigenständiges Rechtsinstitut im Sinne eines "Weltpatents", d. h. eines einzigen Patents, das weltweit gilt.
Für die Vertretung meiner Mandanten vor den nationalen ausländischen Patentbehörden arbeite ich mit ausgewählten Kollegen vor Ort zusammen. Nicht nur Patenterteilungsverfahren in den USA, in China, in Japan, in Korea und Russland gehören dabei zur Routine. In diesen und vielen weiteren Ländern ist dabei im Laufe der Jahre ein erprobtes Netzwerk aus Kollegen der unterschiedlichsten Fachrichtungen entstanden, das es erleichtert, jeweils eine fachlich und kostenmäßig auf den individuellen Fall zugeschnittene Lösung zu finden.
NUTZEN EINER INTERNATIONALEN PATENTANMELDUNG
Die internationale Patentanmeldung hat drei entscheidende Funktionen, aus denen sich erschließt, wann es sinnvoll ist, die zusätzlichen Kosten aufzuwenden, die die internationale Patentanmeldung zunächst mit sich bringt:
► Eine internationale Patentanmeldung verschafft dem Anmelder Zeit, die Vermarktungschancen der Erfindung zu sondieren, bevor hohe Patentierungskosten entstehen.
Mehr… Weniger…► Eine internationale Patentanmeldung gibt dem Anmelder die Möglichkeit, die voraussichtliche Patentfähigkeit der Erfindung vorab zentral prüfen zu lassen und eine wahrscheinlich patentfähige Fassung der Anmeldung zu entwerfen, bevor die Patentprüfung bei den einzelnen nationalen Patentämtern beginnt.
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