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KOSTEN EINER PATENTANMELDUNG

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IM FOKUS: WAS KOSTET EINE PATENTANMELDUNG?

Was kostet es, eine Idee patentieren zu lassen? Sie möchten für Ihre konkrete Erfindung die "Kosten einer Patentanmeldung" oder den "Preis der Patentanmeldung" wissen? Sie benötigen eine günstige Patentanmeldung?

Dann sind Sie hier richtig: Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Amtsgebühren. Im Anschluss daran können Sie verschiedene Anmeldungen abrufen und die jeweiligen Kosten der betreffenden Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung, einschließlich der hierfür fälligen Patentanwaltsgebühren.

So sehen Sie, was sie bei einer Patentanmeldung ab 1.600 EUR, ab 2.000 EUR bzw. einer XL-Patentanmeldung ab 3.300 EUR erwarten können.

Und noch zwei nützliche Links: So bereitet man eine Patentanmeldung als Mandant optimal vor. Dabei sollte man die Tipps aus meinem Leitfaden für die Patentanmeldung beachten.

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1. ERSTER ÜBERBLICK ÜBER DIE AMTSGEBÜHREN

Amtsgebühr DE FR GB CH AT ES JP
Anmeldegebühr 40 € 36 € 60 £ 200 CHF 322 € 85 € 1.358 $
Anspruchsgebühr 20 € 42 € 20 £ 50 CHF 104 € 0 € 39 $
Seitengebühr 0 € 0 € 10 £ 0 CHF 135 € 0 € 0 $
Recherchegebühr 300 € 520 € 150 £ 500 CHF 0 € 582 € 0 $
Prüfungsgebühr 350 € 0 € 100 £ 500 CHF 0 € 331 € 1.339 $
Erteilungsgebühr 0 € 90 € 0 £ 0 CHF 208 € 0 € 0 $
Amtsgebühr total 390 € 646 € 310 £ 1.200 CHF 530 € 999 € 1.862 $
Jahresgebühr 1 0 € 0 € 0 £ 0 CHF 0 € 0 € 20 $
Jahresgebühr 2 0 € 38 € 0 £ 0 CHF 0 € 0 € 20 $
Jahresgebühr 3 70 € 38 € 0 £ 0 CHF 0 € 18 € 20 $
Jahresgebühr 4 70 € 38 € 0 £ 100 CHF 0 € 23 € 62 $
Jahresgebühr 5 90 € 38 € 0 £ 120 CHF 0 € 44 € 62 $
Jahresgebühr 6 130 € 76 € 90 £ 140 CHF 104 € 65 € 62 $
Jahresgebühr 7 180 € 96 € 110 £ 160 CHF 208 € 107 € 312 $
Jahresgebühr 8 240 € 136 € 130 £ 180 CHF 313 € 134 € 312 $
Jahresgebühr 9 290 € 180 € 150 £ 220 CHF 417 € 168 € 312 $
Jahresgebühr 10 350 € 220 € 170 £ 260 CHF 522 € 217 € 624 $
Jahre 11 bis 20 a. A. a. A. a. A. a. A. a. A. a. A. a. A.

2. ANWALTSKOSTEN FÜR EINE PATENTANMELDUNG

a) Vorwort: Wovon hängt die Höhe der Anwaltskosten ab?

Ob die Kosten der Patentanmeldung 1.600 EUR, eher 2.400 EUR, eventuell 3.300 EUR oder sogar 4.500 EUR betragen, hängt nicht nur vom Detailreichtum des Anmeldetextes ab. Entscheidend ist, wie "ausgefeilt" das Patent formuliert wird - je weniger Abstand die zu schützende Idee vom Stand der Technik hat und je aggressiver der Wettbewerb bekämpft werden soll, desto raffinierter muss eine optimale Patentanmeldung sein.

b) Info: Provisorische Patentanmeldung ab 480 EUR zzgl. MwSt.

Eine provisorische Patentanmeldung ist ein "Schnellschuss" unter Zeitdruck - etwa am Ende eines Messetages, an dem die Erfindung noch "ungeschützt" gezeigt wurde. Es wird nur eine Zusammenfassung der allerwichtigsten technischen Infos beim Patentamt eingereicht. Das verursacht erstmal geringere Kosten, meist zwischen 700 EUR und 1.200 EUR, bitte nachfragen, da stark einzelfallabhängig. Die provisorische Patentanmeldung schafft die Basis für eine spätere endgültige Patentanmeldung. Praxistipp: Im Wettbewerb wird der Eyecatcher Patentanmeldung 480 EUR zum Teil als "Türöffner" benutzt. Es handelt sich oft um eine provisorische Patentanmeldung, die weitere Kosten auslöst, weil ja eine endgültige Anmeldung folgen muss. Wer mehr wissen will, klickt hier...

c) Patentanmeldung "quick and dirty" unter 1.600 EUR zzgl. MwSt

Der Konkurrenz eine Nasenlänge voraus: Mit einer Patentanmeldung "quick & dirty".

Das ist eine "Basis"-Patentanmeldung zu minimalen Kosten unter 1.600 EUR. Sie wird beim Patentamt eingereicht, noch bevor die anderen fertig entwickelt haben. Der Zweck ist nicht immer, aber oft, rein destruktiv. Es geht nicht unbedingt um den Erwerb eines eigenen Patents. Stattdessen soll in einem technischen Gebiet, das heute nur ein Nebenkriegsschauplatz ist, freier Stand der Technik geschaffen werden, der andere beim Patentieren behindert.

So werden spätere Patentanmeldungen der Konkurrenz torpediert, die - wenn sie Erfolg hätten - die eigene Handlungsfreiheit einengen würden. Diese Funktion erfüllt eine Patentanmeldung auch dann, wenn ihr Preis minimal und sie daher bei genauem Hinsehen vielleicht nicht ganz vollkommen ist...

d) Patentanmeldung "S" ab 1.600 EUR zzgl. MwSt.

"S" wie small: Es gibt sie tatsächlich, die kleinen, aber ungewöhnlich pfiffigen und daher preisgünstig anzumeldenden Erfindungen.

Es sind Erfindungen, für die sich einschließlich der deutschen Amtsgebühren ab 1.600 EUR (netto) eine Anmeldung auf die Beine stellen lässt, die Erfolg verspricht. Solche Erfindungen haben einen klaren Schwerpunkt und lassen sich schon mit ein oder zwei einfachen Zeichnungen und einem auf das Wichtigste beschränkten Text gut beschreiben.

Bei einer solchen Patentanmeldung zu kleinen Kosten reden wir von Qualität: Es handelt sich um eine endgültige und nicht nur provisorische Patentanmeldung. Sie trägt auch nicht etwa das Stigma "quick & dirty".

Selbstverständlich kann der Mandant einiges dazu beitragen, um die Kosten gering zu halten. Nachfolgend ist zusammengefasst, worauf geachtet werden sollte.

e) Patentanmeldungen "M" und "L" ab 2.000 EUR zzgl. MwSt.

Von "M" wie medium bis "L" wie large: Durchdachte Patentanmeldungen zwischen 8 und 15 Textseiten für Fälle, denen Technik mit einem mittleren Schwierigkeitsgrad zugrunde liegt - einschließlich der deutschen Amtsgebühren zu Kosten zwischen 2.000 EUR und 3.300 EUR, jeweils zzgl. MwSt.

Die aktuelle Arbeitsprobe für diesen Typ der Patentanmeldung liegt mit ihrer Kürze und den Kosten von 2.100 EUR am unteren Ende dieses Bereichs.

Eine wirklich gute Patentanmeldung außerhalb des "Hightech-Bereichs" zeichnet sich dadurch aus, dass sie für jeden auf Anhieb verständlich ist. Komplizierte Formulierungen wirken sich meist ungünstig aus: Ein Patentprüfer, der sich plagen muss, um die Patentanmeldung zu verstehen, ist kein guter Ausgangspunkt für ein erfolgreiches Prüfungsverfahren. Daher: Spielen Sie "Prüfer" meiner Musteranmeldungen und sehen Sie sich an, ob der Text für Sie gut verständlich ist.

Das Zauberwort für den Mandanten lautet "arbeite effizient mit":

Eine auf das Wesentliche konzentrierte Vorbereitung durch den Mandanten hilft sparen. Entscheidend ist, dass der Mandant weiß, worauf es ihm bei seiner Erfindung technisch ankommt. Dann wird der Anmeldungsentwurf auf Anhieb "sitzen". Das spart Nacharbeit und damit Kosten. Der Beitrag "effizient mitarbeiten" erläutert, worauf zu achten ist.

Übrigens: Zu halbwegs vernünftigen Kosten nach geraumer Zeit irgendwie ein Patent zu bekommen, ist oft nicht schwer. Die Kunst ist, für schwächere Erfindungen eine Patentanmeldung so geschickt zu formulieren, dass eine Erteilung des Patents dem Mandanten wirklich einen Mehrwert bringt.

Das ist nur dann der Fall, wenn das Patent nicht sofort umgangen werden kann. Hierzu muss die Patentanmeldung gerade bei schwächeren Erfindungen eine Beschreibung aufweisen, die an den entscheidenden Stellen allgemein bleibt und dennoch möglichst viele technische Details sehr genau erläutert. Nur dann besteht die Chance, dem von der Amtsrecherche aufgedeckten Stand der Technik geschickt auszuweichen - so, dass die für die Patenterteilung erforderliche Patentfähigkeit hergestellt wird, ohne den Schutzbereich allzu stark einzuschränken. So geht Patentanmeldung.

f) Patentanmeldung "XL" ab 3.300 EUR zzgl. MwSt.

"XL" wie extra large: Ausgeklügelte Patentanmeldungen für technisch komplexe oder inhaltlich umfangreiche Erfindungen, die von Anfang an dafür optimiert worden sind, später auch im Ausland angemeldet zu werden. 

Solche Patentanmeldungen werden oft gleich in Englisch abgefasst. Alternativ wird ihr deutscher Text von Beginn an geschickt so hingetrimmt, dass er problemlos mit der benötigten Präzision und Allgemeinverständlichkeit von Übersetzern ins Englische und dann von weiteren Übersetzern in deren Landessprache übersetzt werden kann, etwa ins Koreanische und dergleichen.

In Fällen, in denen besonderer Druck auf den Kosten liegt, kann schon heute daran gedacht werden, mithilfe einer Übersetzungsmaschine der jüngsten Generation sehr effektiv ins Englische oder Französische zu übersetzen. Anschließend ist dann nur noch eine kurze "manuelle" Überarbeitung erforderlich. Dann kann der englische oder französische Text verwendet werden. Auch das erfordert vom ersten Moment an ein besonderes Geschick beim Abfassen des Textes der Patentanmeldung.

Bei der Formulierung solcher Patentanmeldungen wird in jedem Fall berücksichtigt, dass gegen Ablauf des Prioritätsjahres wahrscheinlich Nachanmeldungen im Ausland vorgenommen werden. Daher werden diese Patentanmeldungen von Anfang an so abgefasst, dass sie möglichst auf Anhieb nicht nur den deutschen und europäischen Formvorschriften genügen, sondern auch denen der gängigen Patentämter in Übersee.

All das hilft, unnötige spätere Kosten vermeiden, und erklärt die anfänglich etwas höheren Kosten solcher Patentanmeldungen des Typs XL.  

3. KOSTENZUSCHUSS ZUR PATENTANMELDUNG

Apropos "Kosten senken": Patentanmeldungen von Anmeldern, die sich eine relativ starke Erfindung schützen lassen möchten und die in den letzten 5 Jahren nichts angemeldet haben, können über das sogenannte WIPANO-Programm den Staat zu 50% an den Kosten beteiligen. Der Gedanke, den Staat über WIPANO an den Kosten der Patentanmeldung zu beteiligen, ist attraktiv. Das WIPANO-Programm ist zum 30.11.2019 ausgelaufen. Es soll aber nach aktueller Auskunft des BMWi vom 10.12.2019 voraussichtlich durch Veröffentlichung eines entsprechenden Beschlusses im Bundesanzeiger zum 31.12.2019 fortgesetzt werden.

Die WIPANO-Patentförderung kann allerdings auch Nachteile haben, die man kennen muss. Alle Details im nebenstehenden Beitrag...

4. AMTSGEBÜHREN FÜR EINE PATENTANMELDUNG

Anders als bei den Anwaltskosten für das Ausarbeiten einer Patentanmeldung kommt es bei den "Amtskosten" bzw. Amtsgebühren ganz entscheidend auf die Länderabdeckung an. Es macht bei den Kosten einen erheblichen Unterschied,  ob man nur für Deutschland beim DPMA oder für ganz Europa beim EPA anmeldet oder sogar eine weltweite Anmeldung per PCT vornimmt.

Einzelheiten können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen, im Zweifelsfall bitte unverbindlich rückfragen - vielleicht beantwortet ja aber auch schon der sich an die nachfolgend aufgeführten Tabellen anschließende Kommentartext Ihre Frage. Den gesamten Gebührenbestand der Ämter entnehmen Sie bitte der amtlichen Gebührenordnung des DPMA, der amtlichen Gebührenordnung des EPA und der amtlichen Gebührenordnung der WIPO.

a) Sofort bei Einreichung der Anmeldung fällige Amtsgebühren

Gebühr DPMA EPA PCT
Anspruchsgebühr 20 € (ab Anspruch 11) 235 € (ab Anspruch 16) 0 €
Seitengebühr 15 € (ab Seite 36) 14 € (ab Seite 31) 0 €
Anmeldungsgebühr 40 € 120 € 1.219 €
Recherchegebühr 300 € (freiwillig) 1.300 € 1.875 €
Übermittlungsgebühr 0 € 0 € 130 €
Gesamtkosten, Amt 40 € (340 €) 1.520 € 3.224 €

Die vorstehenden Gebühren werden sofort bei der Einreichung der Patentanmeldung bei dem vom Anmelder ausgewählten Patentamt fällig.

Die Ämter möchten die Patentanmelder dazu anhalten, durchdachte Patentanmeldungen einzureichen, anstatt zu versuchen, die Prüfer durch die bloße Masse an Patentansprüchen zu "überwältigen". Aufgrund dessen sind die sogenannten Anspruchsgebühren eingeführt worden. Für jeden weiteren Patentanspruch, der beim DPMA über den 10. Patentanspruch hinausgeht oder der beim EPA über den 15. Patentanspruch hinausgeht, werden zusätzliche Anspruchsgebühren fällig.

Die Anspruchsgebühren sind als "Bremse" gedacht. Wer sich mit europäischen Anmeldungen wirklich auskennt, weiß, wie man mit dieser "Bremse" umgeht, ohne dass der Mandant eine "Bremswirkung" verspürt.

Aus dem gleichen Grund sind die sogenannten Seitengebühren eingeführt worden. Beim DPMA kostet jede Seite der Anmeldung, die über die Seite 35 hinausgeht, eine zusätzliche Seitengebühr, ähnlich ist das beim EPA.

Interessant ist die beim DPMA geltende Sonderregelung, dass die Bezahlung der Recherchengebühr rein optional ist. Wird keine Recherchengebühr bezahlt, wird keine amtliche Recherche und natürlich auch kein Prüfungsverfahren durchgeführt. Eine ähnliche Regelung gilt für die Prüfungsgebühr. Um die Prüfungsgebühr einzuzahlen und so das Prüfungsverfahren in Gang zu setzen, hat der Anmelder 7 Jahre (!) ab dem Anmeldetag Zeit.

b) Später fällige Amtsgebühren

Gebühr DPMA EPA PCT
Prüfungsgebühr 350 € (evtl. reduz.) 1.635 € 0 €
Benennungsgebühr 0 € 585 € 0 €
Erteilungsgebühr 0 € 925 € 0 €
Druckkostengebühr 0 € 15 € (ab Seite 36) 0 €
Nationalisierung 0 € 0 € auf Anfrage
Validierung 0 € oft 0 €, anfragen 0 €

Die in der vorstehenden Tabelle aufgeführten, "später fällig werdenden Gebühren" werden erst im Laufe des weiteren Fortschritts des Prüfungsverfahrens oder sogar erst bei dessen Abschluss fällig, wie die Erteilungsgebühr und die Druckkostengebühr des EPA.

Ein Grund hierfür liegt darin, dass dem Patentanmelder zunächst die Chance gegeben werden soll, sich anhand des Ergebnisses der vom Amt durchgeführten Recherche nach entgegenstehendem Stand der Technik ein erstes Bild davon zu machen, ob die Weiterverfolgung der Patentanmeldung sinnvoll ist.   

Bemerkenswert ist dabei, dass die Validierungsgebühren und Übersetzungskosten, die für die Validierung (das nach Patenterteilung notwendige "Wirksam-Machen") eines Europäischen Patents in einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten anfallen, durch das Londoner Übereinkommen unter anderem für Deutschland, Frankreich, England (UK), Schweiz/Liechtenstein und Luxemburg entfallen sind.  

c) Später fällige amtliche Jahresgebühren

Gebühr DPMA EPA PCT
3. Patentjahr 70 € 470 € 0 €
4. Patentjahr 70 € 585 € nicht möglich
5. Patentjahr 90 € 820 € nicht möglich
6. Patentjahr 180 € 1.050 € nicht möglich
7. Patentjahr 240 € 1.165 € nicht möglich
8. Patentjahr 290 € 1.280 € nicht möglich
9. Patentjahr 350 € 1.395 € nicht möglich
10. Patentjahr 470 € 1.575 € nicht möglich
weitere Jahre amtl. Tabelle amtl. Tabelle nicht möglich

Für die meisten Patentanmeldungen und jedes erteilte Patent sind Jahresgebühren zu bezahlen, die meist von Jahr zu Jahr ansteigen. Das hat seinen Sinn. Die Patentinhaber sollen dazu angehalten werden, Patente, die nicht verwertet werden, vor Erreichen ihrer maximalen Laufzeit aufzugeben, damit die technische Weiterentwicklung nicht unnötig gehemmt wird.   

Eine Ausnahme stellt die PCT-Anmeldung dar. Während der maximal 30/31 Monate bis zur Umwandlung einer PCT-Anmeldung in nationale Patentanmeldungen fallen keine Jahresgebühren an.

5. WEITERE KOSTEN BIS ZUR PATENTERTEILUNG

Zu den Kosten für die Patentanmeldung kommen die Kosten für das anschließende Patenterteilungsverfahren hinzu. 

Im günstigsten aller Fälle - wenn die Erfindung wirklich Vorspung gegenüber dem Stand der Techik besitzt und die Patentanmeldung gekonnt formuliert ist - ist kein besonderer zusätzlicher Zeitaufwand im Prüfungsverfahren mehr erforderlich, um die Patenterteilung herbeizuführen. Als Beispiel hierfür mag das unter dem nachfolgenden Link erreichbare, vom Mandanten freundlicherweise als Referenz freigegebene Patent dienen. Die ihm zugrunde liegende Patentanmeldung hat beim DPMA binnen 11 Monaten ab Anmeldetag zu einem amtlich geprüften und erteilten Patent geführt, zu Gesamtkosten (Entwurf, Anmeldung und auch Prüfungsverfahren) von deutlich unter 4.000 EUR, zzgl. MwSt. und Amtsgebühren. ► zur Musteranmeldung.

Eine sorgfältig formulierte Patentanmeldung für eine Erfindung, an der "etwas dran ist", der aber dennoch - wie üblich - zunächst die durchschnittlichen zwei bis vier relevanten Druckschriften aus dem Stand der Technik entgegengehalten werden, sollte sich von einem routinierten Anwalt beim DPMA mit einem (zu den o. g. Anmeldekosten von 1.900 EUR bis 3.900 EUR  hinzukommenden) weiteren Kostenaufwand von unter 1.800 EUR zum Patent führen lassen.  

Die Kosten können noch deutlich höher liegen, wenn die Erfindung nur geringen Abstand vom Stand der Technik aufweist und daher "alle Register" einschließlich einer mündlichen Verhandlung vor dem Patentamt gezogen werden müssen, um zum Patent zu kommen. Gleiches gilt, wenn die begrenzten rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden müssen, um - so gut es noch geht - anfängliche Formulierungsschwächen eines seinerzeit eilig erstellten Anmeldetextes auszubessern.  

Der Vollständigkeit halber ist noch anzumerken, dass die Kosten, die nötig sind, um eine europäische Patentanmeldung bis zur Patenterteilung zu bringen und im Anschluss daran zu Patenten in unterschiedlichen Staaten Europas werden zu lassen, höher liegen, als oben für deutsche Patentanmeldungen genannt. Das liegt ganz einfach daran, dass das europäische Patenterteilungs- und Validierungsverfahren deutlich aufwendiger ist als das Patenterteilungsverfahren vor dem DPMA.

Im Ergebnis lässt sich also grob festhalten, dass für die Ausarbeitung, Anmeldung, Prüfung und Erteilung eines deutschen Patents ein im Laufe von etwa 18 bis 36 Monaten auszuschöpfender Gesamtkostenrahmen von insgesamt etwa 3.300 EUR bis 6.000 EUR (netto) ein realistischer erster Anhaltspunkt ist.

6. MÖGLICHKEITEN, UM KOSTEN ZU SPAREN

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um im Laufe des Patenterteilungsverfahrens oder auch noch im Anschluss daran Kosten zu sparen.

a) Lizenzbereitschaftserklärung abgeben

Wer eine sogenannte "Lizenzbereitschaftserklärung" gem. § 23 PatG abgibt, der reduziert die für sein deutsches Patent oder sein deutsches Gebrauchsmuster künftig anfallenden amtlichen Jahresgebühren um 50%. Das kann attraktiv sein, hat aber auch Konsequenzen, die vorab gut durchdacht sein wollen.

Eine solche Lizenzbereitschaftserklärung ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass jeder, der seine Benutzungsabsicht ordnungsgemäß beim Patentinhaber anzeigt, eine Lizenz erwirbt. Wer durch seine Benutzungsanzeige eine Lizenz erworben hat, darf das Patent dann künftig gegen Zahlung einer Vergütung benutzten.

Solange noch niemand von der Lizenzbereitschaftserklärung Gebrauch gemacht hat, kann sie vom Patentinhaber auch wieder zurückgenommen werden - so lässt sich verhindern, dass für ein doch noch wertvoller als gedacht werdendes Patent ungewollt eine Lizenz vergeben wird. Versperrt ist dieser Weg, sobald ein Dritter schon von der Lizenzbereitschaftserklärung Gebrauch gemacht hat und ordnungsgemäß angezeigt hat, dass er das Patent künftig benutzen wird. 

b) Eine geschickte inländische Anmeldestrategie verfolgen

Relativ viel an Kosten lässt sich auch durch eine gut durchdachte inländische Anmeldestrategie einsparen.

Gerade echte Startups sind häufig mit ihrer Erfindung auf geraume Zeit erst einmal nur in Deutschland tätig. Sie wünschen daher im Wesentlichen erst einmal auch nur hier Schutz. Hier lässt sich unter geschickter Nutzung der Möglichkeiten, die ein deutsches Gebrauchsmuster bietet, oft mit deutlich reduzierten Kosten agieren - ohne wirklich an Schutz zu verlieren.

Kostenmäßig ist es zum Beispiel ausgesprochen geschickt, den Schutz in Deutschland mit einem deutschen Gebrauchsmuster zu beginnen.

Das verursacht nur die Kosten für seine Ausarbeitung und Einreichung beim Amt. Dann wird es binnen weniger Monate ohne eine Sachprüfung eingetragen - die Notwendigkeit, eine zeitraubende schriftliche Diskussion mit dem zuständigen Prüfer führen zu müssen, um diesen von der Schutzfähigkeit der dem Gebrauchsmuster zugrunde liegenden Erfindung zu überzeugen, entfällt also.

Kurz vor Ablauf der Prioritätsfrist erstellt man durch "Copy & Paste" aus dem Text der Gebrauchsmusteranmeldung eine Patentanmeldung und reicht sie unter Einzahlung der hierfür fälligen 40 EUR Amtsgebühren beim Patentamt ein. Mit der Stellung des Prüfungsantrags kann man sich nun aber 7 Jahre Zeit lassen.

Den Prüfungsantrag, der zu der naturgemäß zeitraubenden und daher kostenträchtigen fachlichen Diskussion mit dem Prüfer führt, stellt man wenn, dann wirklich erst kurz vor Ablauf der 7-Jahresfrist. Zu diesem Zeitpunkt neigt sich das Gebrauchsmuster so langsam seinem Laufzeitende zu und man kann schon absehen, ob sich die Erfindung kommerziell so bewährt hat, dass die nun folgende, weitere Investition in ein Patent lohnt, das über das Gebrauchsmuster hinaus noch 10 weitere Jahre Schutz bietet.