KOSTEN EINER PATENTANMELDUNG
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IM FOKUS: WAS KOSTET EINE PATENTANMELDUNG?
04.01.2025 - Wie teuer ist eine Patentanmeldung? Wer sagt, dass die Kosten einer Patentanmeldung, die genau auf Sie zugeschnitten ist, bei 3.000 EUR oder 4.000 EUR liegen müssen? ► Nachfolgend können Sie den Preis kleiner und großer Patentanmeldungen abrufen (ganz Eilige klicken hier). Sie finden zu jedem Muster die kompletten Kosten der betreffenden Patentanmeldung, einschließlich der hierfür fälligen Anwaltsgebühren auf dem Preisschild. So sehen Sie, welchen Umfang Sie von einer Patentanmeldung zum Preis ab 1.700 EUR, ab 2.200 EUR bzw. einer XL-Patentanmeldung ab 3.500 EUR erwarten können.
ANSEHEN: PATENT-KOSTEN
1. ANWALTSKOSTEN FÜR EINE PATENTANMELDUNG
Die Anwaltsgebühren bzw. Anwaltskosten prägen die Kosten der Patentanmeldung entscheidend. Ob die Kosten der Patentanmeldung am Ende 1.800 EUR, eher 2.400 EUR, eventuell 3.500 EUR oder sogar 4.500 EUR betragen, hängt daher von der anwaltlichen Erfahrung, dem Detailreichtum der Erfindung und den für ihren Schutz nötigen "Tricksereien" des Anwalts ab. Mehr zu den Anwaltskosten... Weniger zu den Anwaltskosten...2. BEISPIELE: KOSTEN PATENTANMELDUNG KOMPLETT
a) Gebühren für die provisorische Patentanmeldung: Ab 800 EUR zzgl. MwSt.
Eine provisorische Patentanmeldung verursacht die geringsten Kosten. Sie ist ein "Schnellschuss". Entweder ein Schnellschuss unter Zeitdruck - etwa am Ende eines Messetages, an dem die Erfindung noch "ungeschützt" gezeigt wurde. Oder ein Schnellschuss für einen Erfinder, der mit Kosten auf ganz "kleiner Flamme" anfangen will - um erst in einigen Monaten nachzulegen, wenn sichtbar ist, dass die Erfindung tatsächlich "fliegt".
Es wird nur eine Zusammenfassung der allerwichtigsten technischen Infos beim Patentamt eingereicht. Das verursacht erstmal nur Kosten zwischen 800 EUR und 1.200 EUR, bitte nachfragen, da einzelfallabhängig.
Die provisorische Patentanmeldung schafft die Basis für eine spätere endgültige Patentanmeldung. Ihr sollte schnell eine komplettierte Patentanmeldung folgen. Wer mehr wissen will, auch zu dem manchmal zu sehenden Eyecatcher "ab 490 EUR", der klickt hier...

Provisorische Patentanmeldung
Arbeitsprobe ► hier. Sieht "easy" aus, hat es aber in sich: Spätere Korrekturen sind kaum möglich. Die Kunst ist, alles Wichtige sofort zu erfassen.
(Bild: MW-Patent)
b) Patentanmeldung "quick and dirty" unter 1.700 EUR zzgl. MwSt
Der Konkurrenz eine Nasenlänge voraus: Mit einer Patentanmeldung "quick & dirty".
Das ist eine industrieübliche "Basis"-Patentanmeldung zu minimalen Kosten unter 1.700 EUR.

"quick & dirty": Arbeitsprobe ► hier. Es ist eine Basis-Anmeldung für eine aktiv gesteuerte Knautschzone. Soll primär Dritte, die parallel entwicklen, daran hindern, diese für sich zu patentieren.
(Bild: MW-Patent)
Der Konkurrenz eine Nasenlänge voraus: Mit einer Patentanmeldung "quick & dirty".
Eine solche Basispatentanmeldung wird beim Patentamt eingereicht, noch bevor die anderen fertig entwickelt haben. Der Zweck ist ein schneller Mindestschutz - und nicht selten kommt ein destruktiver Zweck hinzu. Es geht dann nicht nur um den Erwerb eines eigenen Patents. Stattdessen soll in einem technischen Gebiet, das heute vielleicht erstmal nur ein Nebenkriegsschauplatz ist, Stand der Technik geschaffen werden. Stand der Technik, der andere beim Patentieren behindert - weil das Patentamt diese Patentanmeldung findet und der Konkurrenz entgegenhält.
So werden spätere Patentanmeldungen der Konkurrenz torpediert, die - wenn sie Erfolg hätten - die eigene Handlungsfreiheit einengen würden. Diese Funktion erfüllt eine Patentanmeldung auch dann, wenn ihr Preis minimal und sie daher bei genauem Hinsehen für eine Klage vor Gericht vielleicht nicht ganz vollkommen ist..
c) Patentanmeldung "S" ab 1.800 EUR zzgl. MwSt.
"S" wie small: Es gibt sie tatsächlich, die kleinen, aber ungewöhnlich pfiffigen und daher preisgünstig anzumeldenden Erfindungen.

Patentanmeldung "S" ab 1.800 EUR zzgl. MwSt:
Arbeitsprobe ► hier. Es ist eine Patent- bzw. Gbm-Anmeldung für einen Flaschenverschluss, deren Kosten in diesem Bereich gelegen haben.
(Bild: MW-Patent)
Es sind Erfindungen, für die sich einschließlich der deutschen Amtsgebühren ab 1.800 EUR (netto) eine Anmeldung auf die Beine stellen lässt, die Erfolg verspricht.
Solche Erfindungen haben einen klaren Schwerpunkt und lassen sich schon mit ein oder zwei einfachen Zeichnungen und einem auf das Wichtigste beschränkten Text gut beschreiben.
Bei einer solchen Patentanmeldung zu kleinen Kosten reden wir von Qualität: Es handelt sich um eine endgültige und nicht nur provisorische Patentanmeldung. Sie trägt auch nicht etwa das Stigma "quick & dirty".
Selbstverständlich kann der Mandant einiges dazu beitragen, um die Kosten gering zu halten. Nachfolgend ist zusammengefasst, worauf geachtet werden sollte.
d) Patentanmeldungen "M" und "L" ab 2.300 EUR zzgl. MwSt.
Von "M" wie medium bis "L" wie large: Durchdachte Patentanmeldungen zwischen 8 und 15 Textseiten für Fälle, denen Technik mit einem mittleren Schwierigkeitsgrad zugrunde liegt - einschließlich der deutschen Amtsgebühren zu Kosten zwischen 2.200 EUR und 3.300 EUR, jeweils zzgl. MwSt.

Patentanmeldung "M" ab 2.300 EUR: Arbeitsprobe ► Wie eine hier bereits sogar schon zum Patent gewordene Patentanmeldung für unter 2.400 EUR zzgl. MwSt. konkret aussieht, das sehen Sie hier...
Die aktuelle Arbeitsprobe für diesen Typ der Patentanmeldung liegt mit ihrer Kürze und daher auch mit ihren Kosten am unteren Ende dieses Bereichs von 2.200 EUR bis 3.300 EUR, jeweils zzgl. MwSt.
Eine wirklich gute Patentanmeldung außerhalb des "Hightech-Bereichs" zeichnet sich dadurch aus, dass sie für jeden auf Anhieb verständlich ist. Komplizierte Formulierungen wirken sich meist ungünstig aus: Ein Patentprüfer, der sich plagen muss, um die Patentanmeldung zu verstehen, ist kein guter Ausgangspunkt für ein erfolgreiches Prüfungsverfahren. Daher: Spielen Sie "Prüfer" meiner Musteranmeldungen und sehen Sie sich an, ob der Text für Sie gut verständlich ist.
Das Zauberwort für den Mandanten lautet "arbeite effizient mit":
Eine auf das Wesentliche konzentrierte Vorbereitung durch den Mandanten hilft sparen.
Entscheidend ist, dass der Mandant weiß, worauf es ihm bei seiner Erfindung technisch ankommt. Dann wird der Anmeldungsentwurf auf Anhieb "sitzen". Das spart Nacharbeit und damit Kosten. Der Beitrag "effizient mitarbeiten" erläutert, worauf zu achten ist.

Effizient mitarbeiten: Gezielte Mitarbeit senkt die Kosten der Patentanmeldung.
(Bild: Free-Photos / Pixabay)
Übrigens: Zu halbwegs vernünftigen Kosten nach geraumer Zeit irgendwie ein Patent zu bekommen, ist oft nicht schwer. Die Kunst ist, für schwächere Erfindungen eine Patentanmeldung so geschickt zu formulieren, dass eine Erteilung des Patents dem Mandanten wirklich einen Mehrwert bringt.
Das ist nur dann der Fall, wenn das Patent nicht sofort umgangen werden kann. Hierzu muss die Patentanmeldung gerade bei schwächeren Erfindungen eine Beschreibung aufweisen, die an den entscheidenden Stellen allgemein bleibt und dennoch möglichst viele technische Details sehr genau erläutert. Nur dann besteht die Chance, dem von der Amtsrecherche aufgedeckten Stand der Technik geschickt auszuweichen - so, dass die für die Patenterteilung erforderliche Patentfähigkeit hergestellt wird, ohne den Schutzbereich allzu stark einzuschränken. So geht Patentanmeldung.

So geht "Patentanmeldung".
Praktische Hinweise für jeden, der verstehen will, wo die Patentanmeldung allgemein bleiben muss und wo man sie konkret formuliert. Mehr....
(Bild: Piro4D / Pixabay)
e) Patentanmeldung "XL" ab 3.500 EUR zzgl. MwSt.
"XL" wie extra large: Ausgeklügelte Patentanmeldungen für technisch komplexe oder inhaltlich umfangreiche Erfindungen, die von Anfang an dafür optimiert worden sind, später auch im Ausland angemeldet zu werden.
Solche Patentanmeldungen werden oft gleich in Englisch abgefasst. Alternativ wird ihr deutscher Text von Beginn an geschickt so hingetrimmt, dass er problemlos mit der benötigten Präzision und Allgemeinverständlichkeit von Übersetzern ins Englische und dann von weiteren Übersetzern in deren Landessprache übersetzt werden kann, etwa ins Koreanische und dergleichen.
In Fällen, in denen besonderer Druck auf den Kosten liegt, kann schon heute daran gedacht werden, mithilfe einer Übersetzungsmaschine der jüngsten Generation sehr effektiv ins Englische oder Französische zu übersetzen. Anschließend ist dann nur noch eine kurze "manuelle" Überarbeitung erforderlich. Dann kann der englische oder französische Text verwendet werden. Auch das erfordert vom ersten Moment an ein besonderes Geschick beim Abfassen des Textes der Patentanmeldung.
Bei der Formulierung solcher Patentanmeldungen wird in jedem Fall berücksichtigt, dass gegen Ablauf des Prioritätsjahres wahrscheinlich Nachanmeldungen im Ausland vorgenommen werden. Daher werden diese Patentanmeldungen von Anfang an so abgefasst, dass sie möglichst auf Anhieb nicht nur den deutschen und europäischen Formvorschriften genügen, sondern auch denen der gängigen Patentämter in Übersee.
All das hilft, unnötige spätere Kosten vermeiden, und erklärt die anfänglich etwas höheren Kosten solcher Patentanmeldungen des Typs XL.
3. ÜBERBLICK ÜBER DIE NATIONALEN AMTSGEBÜHREN
| Amtsgebühr | DE | FR | GB | CH | AT | ES | JP |
| Anmeldegebühr | 40 € | 26 € | 60 £ | 200 CHF | 322 € | 85 € | 1.358 $ |
| Anspruchsgebühr | 20 € | 42 € | 20 £ | 50 CHF | 104 € | 0 € | 39 $ |
| Seitengebühr | 0 € | 0 € | 10 £ | 0 CHF | 135 € | 0 € | 0 $ |
| Recherchegebühr | 300 € | 520 € | 150 £ | 500 CHF | 0 € | 582 € | 0 $ |
| Prüfungsgebühr | 350 € | 0 € | 100 £ | 500 CHF | 0 € | 331 € | 1.339 $ |
| Erteilungsgebühr | 0 € | 90 € | 0 £ | 0 CHF | 208 € | 0 € | 0 $ |
| Amtsgebühr total | 390 € | 636 € | 310 £ | 1.200 CHF | 530 € | 999 € | 1.862 $ |
| Jahresgebühr 1 | 0 € | 0 € | 0 £ | 0 CHF | 0 € | 0 € | 20 $ |
| Jahresgebühr 2 | 0 € | 38 € | 0 £ | 0 CHF | 0 € | 0 € | 20 $ |
| Jahresgebühr 3 | 70 € | 38 € | 0 £ | 0 CHF | 0 € | 18 € | 20 $ |
| Jahresgebühr 4 | 70 € | 38 € | 0 £ | 100 CHF | 0 € | 23 € | 62 $ |
| Jahresgebühr 5 | 90 € | 38 € | 0 £ | 120 CHF | 0 € | 44 € | 62 $ |
| Jahresgebühr 6 | 130 € | 76 € | 90 £ | 140 CHF | 104 € | 65 € | 62 $ |
| Jahresgebühr 7 | 180 € | 96 € | 110 £ | 160 CHF | 208 € | 107 € | 312 $ |
| Jahresgebühr 8 | 240 € | 136 € | 130 £ | 180 CHF | 313 € | 134 € | 312 $ |
| Jahresgebühr 9 | 290 € | 180 € | 150 £ | 220 CHF | 417 € | 168 € | 312 $ |
| Jahresgebühr 10 | 350 € | 220 € | 170 £ | 260 CHF | 522 € | 217 € | 624 $ |
| Jahre 11 bis 20 | a. A. | a. A. | a. A. | a. A. | a. A. | a. A. | a. A. |
3. AMTSGEBÜHREN FÜR EINE PATENTANMELDUNG
Abgesehen von der ganz am Anfang dieses Beitrags eingeblendeten Tabelle mit der ersten Übersicht über die Amtsgebühren sind bis hierher nur die Kosten (Anwaltsgebühren und Amtsgebühr) für die Ausarbeitung und Einreichung einer deutschen Patentanmeldung beleuchtet worden.
Vergleicht man nun die Kosten einer deutschen Patentanmeldung mit denen einer europäischen Patentanmeldung so gilt Folgendes:
Für die Anwaltskosten, die für das Ausarbeiten einer Patentanmeldung entstehen, ist es weitgehend egal, ob die Patentanmeldung unter der Überschrift "deutsche, europäische oder internationale Patentanmeldung steht.
Hingegen kommt es bei den "Amtskosten" bzw. Amtsgebühren ganz entscheidend auf die Länderabdeckung an. Es macht bei den Kosten einen erheblichen Unterschied, ob man nur für Deutschland beim DPMA oder für ganz Europa beim EPA anmeldet oder sogar eine weltweite Anmeldung per PCT vornimmt.
a) Sofort bei Einreichung der Anmeldung fällige Amtsgebühren
| Gebühr | DPMA | EPA | PCT |
|---|---|---|---|
| Übermittlungsgebühr | 0 € | 0 € | 130 € |
| Seitengebühr | 15 € (ab Seite 36) | 18 € (ab Seite 31) | 0 € |
| Anspruchsgebühr | 20 € (ab Anspruch 11) | 275 € (ab Anspruch 16) | 0 € |
| Recherchegebühr | 300 € (freiwillig) | 1.520 € | 1.875 € |
| Anmeldungsgebühr | 40 € | 135 € | 1.219 € |
| Gesamtkosten, Amt | 40 € (340 €) | 1.655 € | 3.224 € |
Die vorstehenden Amtsgebühren für die Patentanmeldung werden sofort bei deren Einreichung bei dem vom Anmelder ausgewählten Patentamt fällig.
An Hand der vorstehenden Tabelle sieht man, dass die von der BRD stark "subventionierte" deutsche Patentanmeldung beim DPMA für ihren Anmelder eine ausgesprochen günstige Möglichkeit ist, um sich seine technische Innovation schützen zu lassen: Als obligatorische "Eintrittsgebühr" beim Amt fallen über die o. g. Anwaltskosten hinaus nur 40 EUR an, die in die oben genannten Kosten für die Musterpatentanmeldungen schon eingepreist sind. Denn ein prägnant statt weitschweifig formulierender Patentanwalt weiß, wie er seinem Mandanten die zusätzlichen Seitengebühren und Anspruchsgebühren erspart.
Die europäische Patentanmeldung beim EPA verlangt ihrem Anmelder einen deutlich höheren amtlichen "Eintritt" ab, nämlich 1.655 EUR, die extra zu bezahlen sind.
Interessant ist die beim DPMA geltende Sonderregelung, dass die Bezahlung der Recherchengebühr in Höhe von 300 EUR rein optional ist. Wird keine Recherchengebühr bezahlt, wird keine amtliche Recherche und natürlich auch kein Prüfungsverfahren durchgeführt. Eine ähnliche Regelung gilt für die Prüfungsgebühr.
Um die Prüfungsgebühr von 350 EUR einzuzahlen und so das Prüfungsverfahren in Gang zu setzen, hat der Anmelder 7 Jahre (!) ab dem Anmeldetag Zeit. Die deutsche Patentanmeldung lässt sich also 7 Jahre lang "einfrieren" - um erst wieder "aufgetaut" zu werden, wenn ein Patentverletzer in Sicht ist.
Das hat nicht selten gravierenden Folgen: Denn die in Europa einmalige, sehr großzügige Rechtsprechung des BGH erlaubt es dem Patentanmelder nicht selten, noch nachträglich erstaunliche Änderungen an den den Schutzbereich bestimmenden Patentansprüchen vorzunehmen - solange noch keine Patenterteilung erfolgt ist.
b) Später, im Laufe des Erteilungsverfahrens fällige Amtsgebühren
| Gebühr | DPMA | EPA | PCT |
|---|---|---|---|
| Prüfungsgebühr | 350 € (evtl. reduz.) | 1.915 € | 0 € |
| Benennungsgebühr | 0 € | 685 € | 0 € |
| Erteilungsgebühr | 0 € | 1.080 € | 0 € |
| Druckkostengebühr | 0 € | 18 € (ab Seite 36) | 0 € |
| Nationalisierung | 0 € | 0 € | auf Anfrage |
| Validierung | 0 € | oft 0 €, anfragen | 0 € |
Die in der vorstehenden Tabelle aufgeführten, "später fällig werdenden Gebühren" werden erst im Laufe des weiteren Fortschritts des Prüfungsverfahrens fällig Sie kommen zu den oben genannten Preisen für die als Muster vorgestellten Patentanmeldungen hinzu.
Auch hier sieht man wieder wie attraktiv die deutsche Patentanmeldung im Hinblick auf die Amtsgebühren ist: Sobald das Prüfungsverfahren durch einmalige Einzahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 350 EUR in Gang gesetzt worden ist, fallen für das Prüfungsverfahren keine weiteren Amtsgebühren mehr an, egal wie lange es sich hinzieht.
Im euroäischen Patenterteilungsverfahren beim EPA ist das anders: Hier müssen rund 24 Monate nach dem Anmelde- bzw. Prioritätstag die amtlichen Prüfungs- und Benennungsgebühren eingezahlt werden, i. d. R. rund 2.820 EUR. Bevor das Prüfungsverfahren zum erfolgreichen Abschluss durch die Patenterteilug kommt, fallen dann beim EPA sogar nochmals Amtsgebühren an, nämlich die Erteilungsgebühr und die Druckkostengebühr des EPA in Höhe von insgesamt 1.080 EUR.
Bemerkenswert ist dabei, dass immerhin die Validierungsgebühren und Übersetzungskosten, die für die Validierung (das nach Patenterteilung notwendige "Wirksam-Machen") eines Europäischen Patents in einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten anfallen, durch das Londoner Übereinkommen unter anderem für Deutschland, Frankreich, England (UK), Schweiz/Liechtenstein und Luxemburg entfallen sind.
c) Kosten durch später fällige amtliche Jahresgebühren
| Gebühr | DPMA | EPA | PCT |
|---|---|---|---|
| 3. Patentjahr | 70 € | 470 € | 0 € |
| 4. Patentjahr | 70 € | 585 € | nicht möglich |
| 5. Patentjahr | 90 € | 820 € | nicht möglich |
| 6. Patentjahr | 180 € | 1.050 € | nicht möglich |
| 7. Patentjahr | 240 € | 1.165 € | nicht möglich |
| 8. Patentjahr | 290 € | 1.280 € | nicht möglich |
| 9. Patentjahr | 350 € | 1.395 € | nicht möglich |
| 10. Patentjahr | 470 € | 1.575 € | nicht möglich |
| weitere Jahre | amtl. Tabelle | amtl. Tabelle | nicht möglich |
Für die meisten Patentanmeldungen und jedes erteilte Patent sind Jahresgebühren zu bezahlen, die meist von Jahr zu Jahr ansteigen. Das hat seinen Sinn. Die Patentinhaber sollen dazu angehalten werden, Patente, die nicht verwertet werden, vor Erreichen ihrer maximalen Laufzeit aufzugeben, damit die technische Weiterentwicklung nicht unnötig gehemmt wird.
5. SPÄTERE ANWALTSKOSTEN BIS ZUR PATENTERTEILUNG
Zu den Kosten für die Patentanmeldung kommen die Kosten hinzu, die für das spätere Patenterteilungsverfahren anfallen.
Im günstigsten aller Fälle - wenn die Erfindung wirklich Vorspung gegenüber dem Stand der Techik besitzt und die Patentanmeldung gekonnt formuliert ist - ist kein besonderer zusätzlicher Zeitaufwand im Prüfungsverfahren mehr erforderlich, um die Patenterteilung herbeizuführen. Als Beispiel hierfür mag das unter dem nachfolgenden Link erreichbare, vom Mandanten freundlicherweise als Referenz freigegebene Patent dienen. Die ihm zugrunde liegende Patentanmeldung hat beim DPMA binnen 11 Monaten ab Anmeldetag zu einem amtlich geprüften und erteilten Patent geführt, zu Gesamtkosten (Entwurf, Anmeldung und auch Prüfungsverfahren) von unter 4.500 EUR, zzgl. MwSt. und Amtsgebühren. ► zur Musteranmeldung.
Eine sorgfältig formulierte Patentanmeldung für eine Erfindung, an der "etwas dran ist", der aber dennoch - wie üblich - zunächst die durchschnittlichen zwei bis vier relevanten Druckschriften aus dem Stand der Technik entgegengehalten werden, sollte sich von einem routinierten Anwalt beim DPMA mit einem (zu den o. g. Anmeldekosten von 1.900 EUR bis 3.900 EUR hinzukommenden) weiteren Kostenaufwand von unter 1.800 EUR zum Patent führen lassen.
Die Kosten können noch deutlich höher liegen, wenn die Erfindung nur geringen Abstand vom Stand der Technik aufweist.
Im Ergebnis lässt sich also grob festhalten, dass für die Ausarbeitung, Anmeldung, Prüfung und Erteilung eines deutschen Patents ein im Laufe von etwa 18 bis 36 Monaten auszuschöpfender Gesamtkostenrahmen von insgesamt etwa 3.300 EUR bis 6.000 EUR (netto) ein realistischer erster Anhaltspunkt ist.
6. MÖGLICHKEITEN, UM AM PREIS DER PATENTANMELDUNG ZU SPAREN
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um im Laufe des Patenterteilungsverfahrens oder auch noch im Anschluss daran Kosten zu sparen.
a) Zuschuss zu den Kosten der Patentanmeldung
Apropos "die Kosten für die Patentanmeldung bzw. den Preis für die Patentanmeldung senken":
Patentanmeldungen von Anmeldern, die sich eine relativ starke Erfindung schützen lassen möchten und die in den letzten 5 Jahren nichts angemeldet haben, können über das sogenannte WIPANO-Programm den Staat zu 50% an den Kosten beteiligen um den Preis für die Patentanmeldung zu senken.
Der Gedanke, den Staat über WIPANO mit bis zu 16.000 EUR an den Kosten der Patentanmeldung zu beteiligen, ist attraktiv. Das WIPANO-Programm ist 2024 verlängert worden und läuft zunächst erst einmal bis Ende 2027.
Für das WIPANO-Programm ist ein Patentanwalt einzuschalten. Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass mit der Patentanmeldung nicht vor Bewilligung der WIPANO-Förderung begonnen wird. Möglichkeit eines Eilantrages für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Jülich.
Die WIPANO-Patentförderung kann allerdings auch Nachteile haben, die man kennen muss. Alle Details im nebenstehenden Beitrag...
b) Lizenzbereitschaftserklärung abgeben
Wer eine sogenannte "Lizenzbereitschaftserklärung" gem. § 23 PatG abgibt, der reduziert die für sein deutsches Patent oder sein deutsches Gebrauchsmuster künftig anfallenden amtlichen Jahresgebühren um 50%. Das kann attraktiv sein, hat aber auch Konsequenzen, die vorab gut durchdacht sein wollen.
Eine solche Lizenzbereitschaftserklärung ist die rechtsverbindliche Erklärung, dass jeder, der seine Benutzungsabsicht ordnungsgemäß beim Patentinhaber anzeigt, eine Lizenz erwirbt. Wer durch seine Benutzungsanzeige eine Lizenz erworben hat, darf das Patent dann künftig gegen Zahlung einer Vergütung benutzten.
Solange noch niemand von der Lizenzbereitschaftserklärung Gebrauch gemacht hat, kann sie vom Patentinhaber auch wieder zurückgenommen werden - so lässt sich verhindern, dass für ein doch noch wertvoller als gedacht werdendes Patent ungewollt eine Lizenz vergeben wird. Versperrt ist dieser Weg, sobald ein Dritter schon von der Lizenzbereitschaftserklärung Gebrauch gemacht hat und ordnungsgemäß angezeigt hat, dass er das Patent künftig benutzen wird.

Lizenzbereitschaft erklären:
Alles, was man zu der Möglichkeit, in Deutschland die vom Patentamt erhobenen Jahresgebühren für sein Patent zu reduzieren, wissen muss.
(Bild: Gerd Altmann / Pixabay)
b) Eine geschickte inländische Anmeldestrategie verfolgen
Relativ viel an Kosten lässt sich auch durch eine gut durchdachte inländische Anmeldestrategie einsparen.
Gerade echte Startups sind häufig mit ihrer Erfindung auf geraume Zeit erst einmal nur in Deutschland tätig. Sie wünschen daher im Wesentlichen erst einmal auch nur hier Schutz. Hier lässt sich unter geschickter Nutzung der Möglichkeiten, die ein deutsches Gebrauchsmuster bietet, oft mit deutlich reduzierten Kosten agieren - ohne wirklich an Schutz zu verlieren.
Kostenmäßig ist es zum Beispiel ausgesprochen geschickt, den Schutz in Deutschland mit einem deutschen Gebrauchsmuster zu beginnen.
Das verursacht nur die Kosten für seine Ausarbeitung und Einreichung beim Amt. Dann wird es binnen weniger Monate ohne eine Sachprüfung eingetragen - die Notwendigkeit, eine zeitraubende schriftliche Diskussion mit dem zuständigen Prüfer führen zu müssen, um diesen von der Schutzfähigkeit der dem Gebrauchsmuster zugrunde liegenden Erfindung zu überzeugen, entfällt also.
Kurz vor Ablauf der Prioritätsfrist erstellt man durch "Copy & Paste" aus dem Text der Gebrauchsmusteranmeldung eine Patentanmeldung und reicht sie unter Einzahlung der hierfür fälligen 40 EUR Amtsgebühren beim Patentamt ein. Mit der Stellung des Prüfungsantrags kann man sich nun aber 7 Jahre Zeit lassen.
Den Prüfungsantrag, der zu der naturgemäß zeitraubenden und daher kostenträchtigen fachlichen Diskussion mit dem Prüfer führt, stellt man wenn, dann wirklich erst kurz vor Ablauf der 7-Jahresfrist. Zu diesem Zeitpunkt neigt sich das Gebrauchsmuster so langsam seinem Laufzeitende zu und man kann schon absehen, ob sich die Erfindung kommerziell so bewährt hat, dass die nun folgende, weitere Investition in ein Patent lohnt, das über das Gebrauchsmuster hinaus noch 10 weitere Jahre Schutz bietet.

Leitfaden Patentanmeldung:
Wer mehr über eine Patentanmeldung wissen will als nur die Kosten....


