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ANSPRUCHSGEBÜHREN IN CH

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AB WANN WERDEN IN DER SCHWEIZ ANSPRUCHGEBÜHREN FÄLLIG?

Nach dem Schweizer Patentgesetz sind für eine schweizerische Patentanmeldung Anspruchsgebühren fällig, wenn die Anmeldung mehr als 10 Patentansprüche umfasst. Zu entrichten sind 50 CHF für jeden weiteren Patentanspruch, der über den 10. Patentanspruch hinausgeht. 

Die Anspruchsgebühren müssen bei der Einreichung der Patentanmeldung beim eidgenössischen Patentamt bezahlt werden.

WARUM WERDEN ANSPRUCHSGEBÜHREN FÄLLIG?

Anspruchsgebühren werden erhoben, um die Zahl schwer zu handhabender "Monsterpatentanmeldungen" zu verringern. Die Einzelheiten hierzu sind in meinem entsprechenden Beitrag für Deutschland und Frankreich erläutert worden.

 

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