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ANSPRUCHSGEBÜHREN IN UK

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AB WANN WERDEN ANSPRUCHSGEBÜHREN FÄLLIG?

Auch das britische Patentgesetz sieht Anspruchsgebühren vor.

Für eine britische Patentanmeldung wird eine Anspruchsgebühr in Höhe von £ 20 für jeden weiteren Patentanspruch fällig, der über den Patentanspruch 25 hinausgeht. 

Die Anspruchsgebühren müssen aber in UK nicht schon bei der Einreichung der Patentanmeldung beim Patentamt bezahlt werden, sondern erst dann, wenn die Recherchegebühr eingezahlt wird, zusammen mit dieser.

WARUM WERDEN ANSPRUCHSGEBÜHREN FÄLLIG?

Die Gründe, warum Anspruchsgebühren erhoben werden, sind die Gleichen, wie sie eingehend in meinem Beitrag für Deutschland und Frankreich erläutert werden:

Es sollen "Monsterpatentanmeldungen" erschwert werden, die eigentlich nur wenig Substanz haben, die aber doch nur sehr schwer zurückzuweisen sind - weil sie 75 Patentansprüche und mehr haben, die alle als vorbekannt oder naherliegend nachgewiesen werden müssen, wenn das Amt die Patentanmeldung vollständig ablehnen möchte.

 

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