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DIE PRÜFUNGSGEBÜHR DES DPMA

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VOLLE PRÜFUNGSGEBÜHR 350 EUR

Wenn der Patentanmelder die Prüfungsgebühr einzahlt, ohne vorher schon die Recherchegebühr eingezahlt zu haben, dann enthält die Prüfungsgebühr die amtliche Recherchegebühr. Die Prüfungsgebühr beträgt dann insgesamt 350 EUR.

VERRINGERTE PRÜFUNGSGEBÜHR 150 EUR

Hat der Patentanmelder bereits zuvor die amtliche Recherchegebühr eingezahlt, dann ermäßigt sich die amtliche Prüfungsgebühr, die noch zu zahlen ist, auf 150 EUR.

 

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