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DIE RECHERCHEGEBÜHR DES DPMA

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DIE EINZAHLUNG DER RECHERCHEGEBÜHR IST FREIWILLIG

Für eine deutsche Patentanmeldung kann optional (freiwillig) eine Recherchegebühr eingezahlt werden.

Sobald die Recherchegebühr eingezahlt worden ist, führt das Patentamt eine Recherche durch. Ziel der Recherche ist es, zu klären, ob der Patentanmeldung bzw. deren Patentansprüchen patenthindernder Stand der Technik entgegensteht. Nach Abschluss der Recherche gibt das Patentamt einen - allerdings sehr knapp gefassten - Recherchebericht an den Patentanmelder heraus.

Dem Recherchebericht kann entnommen werden, was das Patentamt an Stand der Technik gefunden hat und warum der amtliche Rechercheur meint, dass dieser Stand der Technik relevant sein könnte. Die amtliche Einschätzung hat allerdings nur vorläufigen Charakter.

DAS PRÜFUNGSVERFAHREN WIRD SEPARAT IN GANG GESETZT

Wichtig zu wissen ist, dass das amtliche Verfahren nach Übermittlung des Rechercheberichts wieder zum Stillstand kommt, bis der Patentanmelder die amtliche Prüfungsgebühr einzahlt und dadurch das Prüfungsverfahren in Gang setzt.

STRATEGISCHE OPTIONEN

Dass das DPMA diese Möglichkeit einer Recherche ohne anschließendes Prüfungsverfahren anbietet, ergibt Sinn.

Wenn die nationale deutsche Patentanmeldung eine Erstanmeldung ist, die eventuell eine Patentfamilie im In- und Ausland bilden soll, dann kann der Patentanmelder auf diese Art und Weise zunächst einen ersten Eindruck davon gewinnen, wie groß seine Aussichten auf die spätere Patenterteilung wohl sind - ohne damit schon das weitere Kosten verursachende Prüfungsverfahren für die deutsche Patentanmeldung in Gang zu setzen.

Wenn sie gut sind, dann meldet der Patentanmelder innerhalb des Prioritätsjahres auch noch eine europäische Patentanmeldung an. Sobald diese zum Patentschutz auch in Deutschland geführt hat, kann der Patentanmelder die nationale deutsche Patentanmeldung entweder fallen lassen, ohne schon Geld für ein Prüfungsverfahren ausgegeben zu haben, oder er setzt erst jetzt das Prüfungsverfahren für die nationale deutsche Patentanmeldung in Gang, mit dem Ziel, in Deutschland auch noch ein flankierendes zweites deutsches Patent mit einem etwas anderen Schutzbereich zu erlangen.

 

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