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SEITENGEBÜHREN IN UK

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AB WANN WERDEN SEITENGEBÜHREN FÄLLIG?

Nach britischem Patentgesetz müssen für eine nationale Patentanmeldung in UK Seitengebühren gezahlt werden, wenn die Anzahl der Seiten der Patentanmeldung über 35 Seiten hinausgeht.

Für jede weitere Seite, die sich an die Seite 35 anschließt, sind dann £ 10 Seitengebühr zu bezahlen. Dabei ist egal, ob die jeweilige Seite Text oder eine Figur enthält, ganz oder nur teilweise beschrieben ist.  

Die Seitengebühren müssen aber in UK nicht schon bei der Einreichung der Patentanmeldung beim Patentamt bezahlt werden. Stattdessen werden die Seitengebühren erst dann  fällig, wenn Prüfungsantrag gestellt wird. Sie sind dann zusammen mit der Prüfungsgebühr zu bezahlen.

WARUM WERDEN SEITENGEBÜHREN FÄLLIG?

Das britische Patentamt lässt sich hier den erhöhten Lese- und Kontrollaufwand bezahlen, der mit einer überlangen Patentanmeldung z. B. in Form einer 89-seitigen Patentanmeldung einhergeht, die sich wie ein "Manual" zu einer bestimmten Technologie liest.  

Solche "Manual"-Anmeldungen sind bei Anmeldern recht beliebt, nicht aber beim Patentamt.

Das hat seinen Grund: Je mehr gut durchdachte Textsubstanz eingereicht worden ist, desto mehr geschickte Winkelzüge sind später möglich, wenn eine eigentlich schwache Erfindung so vom starken Stand der Technik abgegrenzt werden muss, dass sie patentfähig erscheint.

 

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