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SOFTWAREPATENT IN DEN USA - QUO VADIS?

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IM FOKUS

Das Softwarepatent hat in den USA eine bewegte Geschichte hinter sich. Viele Jahre lang haben Softwarepatente unter US-Recht einen Höhenflug erlebt, der seinesgleichen gesucht hat. Startete man eine App oder ein Computerprogramm US-amerikanischer Herkunft, dann zeigte die Startmaske nicht selten diverse amerikanische Softwarepatente an, durch die das Computerprogramm geschützt ist. Dann kam es durch ein Urteil des Supreme Court zu einer wohltuenden "Erdung" der Praxis, die sich inzwischen fast 5 Jahre lang der in Europa in Bezug auf Softwarepatente vorherrschenden Erteilungspraxis angenähert hat.

Jüngst sind nun konkrete Bestrebungen erkennbar, die offenkundig darauf abzielen, den Softwarepatenten wieder deutlichen Aufwind zu geben - vermutlich von der Erwartung getragen, dass in den USA mehr Softwarepatente zu Gunsten als zum Nachteil von US-Firmen erteilt werden. Details

DIE LANGE ZEIT VORHERRSCHENDE US-PRAXIS

Softwarepatente waren geraume Zeit eines der „Lieblingskinder“ des US-Patentrechts. Es kam zeitweilig in einem Umfang zur Erteilung von US-Patenten für Software, von denen man in Europa nur träumen konnte.

So wurde man beispielsweise seinerzeit beim Start des beliebten Fotobearbeitungsprogramms Corel Paint Shop Pro Photo X2 auf dem Startbildschirm wie folgt belehrt:

DER "U-TURN" DURCH DEN SUPREME COURT

Der Praxis der allzu großzügigen Erteilung von Softwarepatenten hat dann der Supreme Court, d. h. der oberste Gerichtshof der USA, im Jahr 2014 ein Ende gesetzt, mit seinem Urteil „Alice vs. CLS Bank".

Gestritten wurde in diesem Fall unter anderem um die Patentfähigkeit eines Konzepts zur Absicherung einer Finanztransaktion mithilfe eines Computers. Für dieses Konzept hatte der australische Finanzdienstleister Alice Corp. ein US-Patent erhalten, wegen dessen Verletzung er nun die amerikanische CLS-Bank verklagte. Die CLS-Bank verteidigte sich mit dem Argument, dass das Patent nichts anders beschreibe als längst bekannte Geschäftsprozesse, die erstmals auf einem Computer abgewickelt würden.

Eine sicherlich interessante Facette des Falles ist, dass die Argumentation der CLS-Bank Schützenhilfe von diversen US-Firmen aus dem IT-Bereich bekam, einschließlich der seinerzeitigen Unterstützung von Google und Facebook.

Der Vorsitzende Richter Clarence Thomas begründete das in der von allen Richtern einstimmig mitgetragenen Begründung damit, dass es seit 150 Jahren auch in den USA zum Rechtsverständnis gehört, dass eine abstrakte Idee für sich allein nicht patentwürdig ist. Mithin kann aus ihr nicht dadurch ein wirksames Softwarepatent werden, dass sie auf einem Computer zum Laufen gebracht wird. Der richterlich geprägte Slogan „machen wir es auf einem Computer ist kein Grund für die Erteilung eines Softwarepatents“ ist gleichermaßen eingängig wie korrekt.

DIE JÜNGSTEN BESTREBUNGEN DER US-ADMINISTRATION

Umso mehr aufhorchen lässt die jüngste Entwicklung unter nun Ex-Präsident Trump. Dieser hat mit Andrei Iancu einen neuen Direktor des US-Patentamts berufen. Eine von dessen ersten Amtshandlungen war die Veröffentlichung von Entwürfen für neue, amtsintern verbindliche Leitlinien, mit denen die Prüfer dazu angehalten werden sollen, vermehrt Patente  für "computerimplementierte Erfindungen" zu erteilen.