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PATENTRECHERCHE

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DIE PATENTRECHERCHE IM FOKUS

Die Patentrecherche im Stand der Technik und die Kosten einer Patentrecherche. Recht häufig wird mit Blick auf die Kosten gefragt, ob man eine Patentrecherche selbst machen kann? Die Antwort lautet "Ja". Auch als Laie kann man eine sehenswerte Patentrecherche ausführen. Die Grenze für eine Patentrecherche in Eigenregie wird dort erreicht, wo geklärt werden muss, ob ein Produkt wirklich gefahrlos vermarktet werden kann, oder ob mithilfe der Patentrecherche um jeden Preis ein Patent eines Konkurrenten vernichtet werden muss. Dann ist ein Spezialist für Patentechreche gefragt. Der folgende Beitrag gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen, klärt, ob man besser einen Patentanwalt oder einen "Anwalt für Patentrecht" beauftragt, wieviel Vorlaufzeit eine Patentrecherche benötigt und gibt anschließend eine Anleitung zur Recherche in Eigenregie.

In eigener Sache

Der Verfasser beschäftigt sich aufgrund seiner Doppelzulassung als Patentanwalt und Rechtsanwalt intensiv mit der Abwehr von Patentverletzungsklagen. Die "letzte Chance", eine Patenverletzungsklage abzuwehren, besteht oft darin, bisher noch verborgenen Stand der Technik zu finden, mit dem sich das Klagepatent nachträglich vernichten lässt. Da der Verfasser regelmäßig qualitativ hochwertige Recherchen benötigt, hat er sich im Laufe der Jahre selbst auf Patentrecherchen spezialisiert, auch für vermeintlich hoffnungslose Fälle.

WELCHER ANWALT IST DER ANSPRECHPARTNER?

In letzter Zeit kommt auf Mandantenseite relativ häufig die Frage auf, welchen Anwalt man mit einer Patentrecherche beauftragen sollte - den Patentanwalt, den Rechtsanwalt oder den "Anwalt für Patentrecht"?

Vom Grundsatz her ist meist der Patentanwalt der richtige Ansprechpartner. Der Patentanwalt darf allerdings nicht mit dem "Anwalt für Patentrecht" verwechselt werden. Genauer durchdenken muss man auch, ob man ein Portal zwischenschalten will, das nur anbietet, einen Experten zu vermitteln. Die hierfür zum Teil anfallende, erhebliche Beteiligung des Portals am Honorar hat Auswirkungen auf den Preis bzw. die gebotene Leistung.

PATENTRECHERCHE IN EIGENREGIE

An und für sich ist eine Patentrecherche eine recht einfache Sache. Lassen Sie sich nachfolgend Schritt für Schritt zeigen, wie es geht.

Vorab sei noch kurz darauf hingewiesen, dass der Vorteil einer von einem Rechechereprofi durchgeführten Patentrecherche gegenüber einer Recherche durch jemanden, der nur gelegentlich recherchiert, vor allem in den nachfolgend aufgelisteten Punkten liegt:

► Bei unerwarteter Patentverletzung schützt nur eine professionelle Patentrecherche vor dem teuren Vorwurf der schuldhaften Patentverletzung.

► Oft bedarf es viel Erfahrung, um die Patentrecherche so zu fokussieren, dass man das Gesuchte nicht ausblendet.

► Die frei zugänglichen Mittel stellen keine Markierung in den als Treffer gelieferten PDFs zur Verfügung, die auf den ersten Blick zeigen, warum das Dokument in der Trefferliste erscheint.

► Der kostenlose Datenbestand des EPA und des DPMA ist zwar komplett, kann aber über das Internet aus wirtschaftspolitischen Gründen nicht zu 100% recherchiert werden. MEHR...

► Die Entscheidung, ob ein Dokument wirklich relevant ist oder nicht, bedarf oft erheblicher Erfahrung.

Wer sich im Detail dafür interessiert, warum in schwierigen Fällen eine vom Patentanwalt eigenhändig ausgeführte Patentrecherche den entscheidenden Vorteil bringen kann, dem gewährt der Beitrag, zu dem die nebenstehende Linkbox führt, einen Blick hinter die Kulissen.

Entscheidend ist ein Gesichtspunkt, der auf den ersten Blick provokant klingt:

Gerade dann, wenn man Stand der Technik sucht, um ein fremdes Patent zu vernichten, ist die Patentrecherche ein sehr kreativer Prozess - die entscheidenden Ideen kommen oft erst während der Recherche.

Soviel zur Theorie, nun zur Praxis:

Ich wünsche Ihnen ein gutes Gelingen Ihrer eigenen Patentrecherche anhand der nachfolgenden Tipps (die noch im Aufbau sind):

SCHNELLEINSTIEG IN DIE PATENTRECHERCHE

Eine der am einfachsten zugänglichen Möglichkeiten für eine Patentrecherche bietet das DPMA mit der Einsteigerrecherche von DEPATISnet.

Recherchemaske des DPMA für eine einfache Patentrecherche Schnelleinstieg in die Patentrecherche: DEPATISnet Einsteigerrecherche

Veröffentlichungsnummer

Wer eine Patentanmeldung oder ein Patent benötigt, dessen Veröffentlichungsnummer er kennt, gibt diese hier ein, um das Volltextdokument zu bekommen; im Falle einer europäischen Patentanmeldung zum Beispiel EP2583582. Bitte beachten, dass die Eingabe der zugehörigen 8-stelligen Anmeldungsnummer (in diesem Beispiel EP12007235) keinen Treffer ausgibt.

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Wer bereits weiß, dass er nur die Patentanmeldung oder nur das zugehörige, bereits erteilte Patent benötigt, kann zusätzlich den sog. „Schriftartencode“ angeben: EP1221874B1 liefert die Patentschrift, d. h. die erteilte Fassung des Patents, EP1221841A2 liefert die ursprünglich eingereichte Patentanmeldung.

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Titel

Wer alle Patentanmeldungen, Patente und Gebrauchsmuster mit dem Titel bzw. der Überschrift "Fahrrad" oder "Fahrräder" oder "Fahrraeder" sucht, der gibt hier "Fahr##d##" ein.

Die Titelsuche funktioniert auch für fremdsprachige Begriffe, wie etwa "bicicletta". Werden mehrere Worte eingegeben, wie etwa "elektrisches Fahrrad", dann erfolgt automatische eine Verknüpfung mit "UND". Groß- und Kleinschreibung spielen hier keine Rolle.

Zulässige Platzhalter sind "?" für kein oder beliebig viele Zeichen, "!" für genau ein Zeichen und "#" für ein oder kein Zeichen.

 

Anmelder/Inhaber/Erfinder

In diesem Feld recheriert, wer nach allen Patentanmeldungen oder Patenten einer Firma oder einer Person sucht.

Es kann immer nur nach einer einzigen Person oder Firma gesucht werden. Alle separat in dieses Feld eingegebenen Begriffe werden als Bestandteile des Namens ein und derselben Person oder Firma interpretiert. Daher ist eine Eingabe wie Franz Haimer Maschinenbau KG möglich und sinnvoll, während eine "Zwei-Erfinder-Suche" nach dem Muster Frank Schulz, Heinrich Müller nicht funktioniert. In diesem Fall nur einen der Erfindernamen eingeben. Die o. g. Patzhalter sind möglich.

 

Veröffentlichungsdatum

Hier kann man entweder nach dem genauen Datum, wie etwa 12.10.1999, suchen oder nach dem Veröffentlichungsjahr, z. B. 1999. Die Eingabe lautet dann J-1999. Größere Datumsbereiche, wie "nach 2014", lassen sich mit der Einsteigerrecherche nicht durchsuchen.

Volltext

Mit der Volltextsuche wird gesucht, ob das angegebene Stichwort im Titel, in den Ansprüchen oder der Beschreibung eines oder mehrerer Patentdokumente enthalten ist, die sich im Datenbestand befinden. Aber Achtung: Das DPMA hat die Möglichkeiten einer kostenlosen Recherche in der Beschreibung stark eingeschränkt...

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Die Beschreibung kann nur bei denjenigen Patentdokumenten im Datenbestand des DPMA durchsucht werden, bei denen es sich um deutsche Patentdokumente (DE oder DD) handelt.

Auch von einem Teil der Patentdokumente aus EP und WO kann die Beschreibung durchsucht werden.

Die Beschreibung der nationalen Patentdokumente anderer Länder ist nicht durchsuchbar, selbst wenn man den Suchbegriff in der jeweiligen Landessprache eingibt.

Das bedeutet z. B., dass nicht recherchiert werden kann, welche US-Patente in ihrer Beschreibung die Worte "mountainbike" und "carbon" enthalten. Sinngemäß Gleiches gilt für die Suche danach, welche französischen Patentdokumente in ihrer Beschreibung das Wort "bicyclette" enthalten.

Dass diese Beschränkung in vielen Fällen eine wirklich verlässliche Recherche vereitelt, liegt auf der Hand.

Weniger…

 

Groß- und Kleinschreibung spielen keine Rolle. Auch bei der Volltextrecherche sind die oben genanten Platzhalter ?! und # zugelassen. Wer nach einem Patentdokument sucht, das die Worte Fahrrad und Akku enthält, gibt genau diese beiden Worte hintereinander in die Suchzeile ein, ohne Komma oder Anführungszeichen. Wer nach der genauen Wortfolge kippstabiler elektronischer Ladestrombegrenzer sucht, der gibt "kippstabiler elektronischer Ladestrombegrenzer" ein, in Anführungszeichen.

DIE INTERNATIONALE PATENTKLASSIFIKATION

Einführung in die internationale Patentklassifikation

Wer eine umfangreichere Patentrecherche durchführen möchte, der kommt nicht darum herum, sich mit der nur auf den ersten Blick "trockenen" internationalen Patentklassifikation auseinanderzusetzen.

Die internationale Patentklassifikation besteht aus den acht Sektionen

A   Täglicher Lebensbedarf
B   Arbeitsverfahren; Transportieren
C   Chemie; Hüttenwesen
D   Textilien; Papier
E   Bauwesen; Erdbohren; Bergbau
F   Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen
G   Physik
H  Elektrotechnik

Jede Sektion ist in der zweiten Hierarchieebene in Klassen unterteilt. Jede Klasse umfasst eine oder mehrere Unterklassen in der dritten hierarchischen Ebene.
Jede Unterklasse ist in der vierten und fünften Hierarchieebene ihrerseits in Hauptgruppen und Untergruppen unterteilt.

Ein vollständiges Klassifikationssymbol besteht aus der Kombination der Symbole für Sektion, Klasse, Unterklasse und Hauptgruppe bzw. Untergruppe z.B.: A 01 B 15/06.

Praktisches Beispiel für die Patentklassifikation

Im fiktiven Beispielsfall für die Arbeit mit der Patentklassifikation hat der Hersteller von landwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsmaschinen einen sog. Grubber entwickelt, der sich durch die besonders einfache Austauschbarkeit der dem Verschleiß unterliegenden Spitzen der Grubberzinken auszeichnet.

Ein Grubber ähnelt einem Pflug und sieht so aus, wie das das nebenstehende Bild und der zugehörige Bericht im Detail veranschaulichen bzw. Wikipedia beschreibt. Es soll recherchiert werden, inwieweit solche oder ähnliche Grubber mit austauschbaren Spitzen an den Zinken in der Patentliteratur bereits beschrieben sind.

Um die internationale Patentklassifikation auf diesen Fall anwenden zu können, konsultiert man am besten die Patentklassifikation des DPMA.

Steigt man in diesem Beispielsfall bei der Sektion A in die internationale Patentklassifikation ein und "hangelt" man sich anhand der jeweiligen Überschriften in die Tiefe der Klassifikation, dann stellt man mittels der nachfolgend dargelegten Schritte fest, dass man die benötigte Recherche im Bereich A 01 B 15/06 der Patentklassifikation durchzuführen hat:

Sektion A:

Klasse 01:


Unterklasse B:



Hauptgruppe 15:

Untergruppe 06:

Täglicher Lebensbedarf

Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Tierzucht; Jagen; Fallenstellen; Fischfang

Bodenbearbeitung in Land- oder Forstwirtschaft; Teile, Einzelheiten oder Zubehör von landwirtschaftlichen Maschinen oder Geräten allgemein

Elemente, Werkzeuge oder Einzelheiten von Pflügen 

Auswechselbare oder einstellbare Pflugschare

PATENTRECHERCHE IM EXPERTENMODUS

Expertenrecherche Depatisnet

Wer eine möglichst professionelle Patentrecherche durchführen möchte, der kommt an der Expertenrecherche auf Depatis vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht vorbei. Die hier gebotenen Abfrage- und Ergebnisanzeigemöglichkeiten halten höchsten Ansprüchen stand. Lediglich der Umfang der freigeschalteten Datenbasis ist schwach.

Die Expertenrecherche auf DEPATISnet besticht durch ihre vielfältigen Abfragemöglichkeiten, die eine sehr gezielte Suche ermöglichen. Um das zu veranschaulichen, sei an dieser Stelle auf das bereits oben zur Erläuterung des Arbeitens mit der internationalen Patentklassifikation erläuterte Beispiel des einem Pflug ähnelnden Grubbers mit Zinken verwiesen, die austauschbare Spitzen aufweisen.

Wie man recht anschaulich an der vorstehenden Einblendung sieht, kann man in der Eingabezeile "Verfügbare Felder" ein Scrollmenü ausklappen, das auflistet, in welchen unterschiedlichen Datenfeldern gesucht werden kann.

Hiermit:

IC = A01B15/06 UND CL = ((abnehm? ODER auswechsel? ODER austausch? ODER demontier?) (W) (verschlei? ODER pflugschar ODER ?klinge ODER ?zinken ODER ?abschnitt)) UND AY >= 1996

MÖGLICHKEITEN DER INTERNATIONALEN RECHERCHE

PATENTRECHERCHE | WOZU?

Eine Patentrecherche erfüllt im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Eine Patentrecherche liefert für die Produkt-Entwicklung wertvolle Denkanstöße, indem sie für die Entwickler den Stand der Technik sichtbar macht, welche Lösungswege die Konkurrenz eingeschlagen und womöglich bereits blockiert hat.
  • Eine Patentrecherche klärt, ob das Produkt am Ende auch gefahrlos vermarktet werden kann.
  • Mit einer Patentrecherche lassen sich die noch nutzbaren Lücken im Stand der Technik finden - daraus ergeben sich wertvolle Hinweise, wie die eigene Patentanmeldung formuliert werden muss, um erfolgreich zu sein.
  • Extrem wichtig wird eine Patentrecherche dort, wo Ansprüche Dritter abgewehrt werden müssen, nach Abmahnung oder im Falle einer Patentverletzungsklage. Patenterteilungsverfahren vor den Patentämtern sind längst "Massenverfahren". Es liegt in der Natur der Sache, dass der jeweils zuständige Prüfer die ihm obliegende Patentrecherche zwar routiniert, aber mit beschränktem Zeitbudget durchführt. Daher wird der relevante Stand der Technik von den Patentämtern nicht immer vollständig aufgedeckt.

Diese Gesichtspunkte gelten gleichermaßen für die Gebrauchsmusterrecherche, auch wenn hier und im Folgenden jeweils nur von "Patentrecherche" gesprochen wird.

PATENTRECHERCHE | SPEZIELLE ERFAHRUNG

Der Verfasser ist aufgrund seiner Doppelzulassung als Patent- und Rechtsanwalt seit langem intensiv auf dem Gebiet der Patentverletzungsklagen aktiv und bietet daher von entsprechender Erfahrung getragene Recherchen an, die über das Alltägliche hinausgehen. 

Wo sich die Patentverletzung nicht bestreiten lässt, lässt sich die Patentverletzungsklage nur dann abwehren, wenn es gelingt, im Laufe des Gerichtsverfahrens doch noch patenthindernden Stand der Technik zu finden, der das Klagepatent zu Fall bringt. Entsprechend häufig hat der Verfasser im Laufe der Jahre recherchiert, oft auch in zunächst scheinbar aussichtslosen Fällen.

PATENTRECHERCHE | KOSTEN

Es stimmt, dass Patentrecherchen hohe Kosten verursachen können - insbesondere dann, wenn möglichst jedes Risiko ausgeschlossen werden soll, dass ein Patent oder Gebrauchsmuster nicht gefunden wurde. Erhebliche Kosten können auch entstehen, wenn in schwierigen Fällen eine Spezialrecherche zur Abwehr einer Patentverletzungsklage durchgeführt werden muss. 

Dennoch müssen Patentrecherchen nicht zwangsläufig zu hohen Kosten führen. Hier hat sich die Stufen-Methode bewährt:

Nicht selten lässt sich schon mit einem beschränkten Kosten-Budget von 2.000 EUR (für die Recherche und die Auswertung sowie eine verständliche anwaltliche Risikoanalyse, Eilrecherchen ggf. mit Zuschlag) ein praxistaugliches Ergebnis erreichen. Anhand dieses Ergebnisses kann der Mandant dann erkennen, welches Risiko mit der Einführung des neuen Produkts verbunden ist. Der Mandant kann dann eine fundierte Entscheidung treffen, ob das Risiko tragbar ist oder ob versucht werden soll, es durch Forstsetzung der Recherche noch weiter zu senken.

PATENTRECHERCHE | UNTERSCHIEDLICHE STRATEGIEN

Ab und an wird darüber diskutiert, ob man eventuell besser eine große externe Organisation mit der Patentrecherche oder Gebrauchsmusterrecherche betraut - eine Organisation, die Recherchen mit viel "Manpower" anbietet, bei der aber Rechercheure eine Auswahl vornehmen, welche Treffer relevant und daher genauer zu untersuchen sind, d. h. Mitarbeiter, die keine Anwälte sind und daher auch keine Prozesserfahrung aus erster Hand in die Recherche einfließen lassen können.

Die Alternative hierzu besteht darin, eine wirklich eigenhändige Patentrecherche oder Gebrauchsmusterrecherche vom Patentanwalt durchführen zu lassen - also eine Patentrecherche, bei der ein prozesserfahrener Anwalt von Anfang an selbst in der Datenbank den relevanten Stand der Technik auswählt, anstatt im Wesentlichen die Relevanz des Standes der Technik zu bewerten, den der Rechercheur als einschlägig angesehen und daher in das gelieferte Rechercheergebnis aufgenommen hat.

Diese Diskussion geht nicht unbedingt durchweg zugunsten der großen Organisation aus - aus gutem Grund recherchieren beispielsweise auch beim Europäischen Patentamt die für die Patenterteilung verantwortlichen Prüfer inzwischen eigenhändig. DETAILS.

 

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