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BESCHRÄNKUNG DER FREI ZUGÄNGLICHEN PATENTDATENBANKEN

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DAS PROBLEM DER KOSTENLOSEN PATENTRECHERCHE

Die vollständigen Daten der Ämter...

Die Datenbanken des deutschen Patentamts DPMA und des Europäischen Patentamts EPA sind eigentlich die erste Wahl für die professionelle Patentrecherche. Denn die Datenbanken dieser Ämter verfügen über sehr umfangreiche Patentdaten aus allen wichtigen Ländern. Die Patentämter nutzen diesen "Datenschatz" für ihre intern durchgeführten Patentrecherchen auch in vollem Umfang aus.

Diese Daten werden über die kostenlosen Portale "Depatisnet" und "Espacenet" vom Grundsatz her auch der Öffentlichkeit für eine Recherche zugänglich gemacht.

...und ihre eingeschränkte Zugänglichkeit

Das Problem liegt aber im Detail.

Die Datenbestände der Patentämter sind zwar vollständig, können aber über die Internetportale nur bruchstückhaft durchsucht werden.

So ermöglicht das Portal "Depatisnet" beispielsweise eine hochprofessionelle Suche im Volltext von Patentschriften - aber nur für Patente und Patentanmeldungen des DPMA. Die professionelle Volltextsuche sucht also nur den Volltext der deutschen Patente und Patentanmeldungen ab.

Zwar kann man in Depatisnet auch nach englischen Begriffen suchen und erhält dabei auch sinnvolle Treffer.

Als Treffer werden allerdings nur solche Dokumente ausgegeben, bei denen der gesuchte englische Begriff im Titel oder in der Zusammenfassung auftaucht. Da der in der Datenbank des DPMA vorhandene englischsprachige Volltext nicht für die Suche freigegeben ist, wird unter Umständen die Mehrzahl der relevanten Dokumente ausgeblendet, bei denen sich der gesuchte englische Begriff "nur" in der Beschreibung oder in den Patentansprüchen findet.

GRÜNDE FÜR DIE BESCHRÄNKTE FREIGABE

Zu den Gründen, warum die Ämter jeweils nur Bruchteile von ihren Datenbanken kostenlos durchsuchbar machen, gibt es kaum offizielle Statements.

Hier mögen verschiedene wirtschaftspolitische Überlegungen eine Rolle spielen.

Diese dürften vom Konkurrenzschutz für die gewerblichen Rechercheure und die Anwaltschaft reichen, bis hin zu der Tatsache, dass die Patentdatenbestände für die Ämter mit Sicherheit auch ein Asset darstellen, mit dem sich gutes Geld verdienen lässt.

 

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