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GEBÜHRENERMÄSSIGUNG IN FRANKREICH

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WER ERHÄLT EINE ERMÄSSIGUNG DER AMTSGEBÜHREN?

Natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für ihre französische Patentanmeldung auf Antrag eine Ermäßigung der wichtigsten Amtsgebühren um 50%  bekommen.

Antragsbefugt sind:

  • Natürliche Personen, in deren Namen eine französische Patentanmeldung eingereicht wird.
  • KMU mit weniger als 1000 Beschäftigten, deren Kapital zu höchstens 25% im Besitz eines Unternehmens ist, das die ersten Bedingungen nicht erfüllt.
  • Gemeinnützige Organisationen (NPOs) im Bildungs- oder Forschungsbereich.

FRIST ZUR ANTRAGSTELLUNG BEACHTEN

KMU und gemeinnützige Organisationen müssen innerhalb der Frist für die Zahlung der Anmeldegebühr (maximal 1 Monat) einen Antrag stellen.

Innerhalb gleicher Frist muss dem französischen Patentamt INPI eine Bescheinigung vorgelegt werden, die beweist, dass einer der Vergünstigungstatbestände erfüllt ist.

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