News

MARKEN │ WELTWEIT ANMELDEN

DEUTSCHE, EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE MARKENANMELDUNGEN

Europaweiter Markenschutz lässt sich von Deutschland aus ausgesprochen kostengünstig mithilfe der einheitlichen EU-Marke erreichen. Darüber hinaus lässt sich über das Madrider Markenabkommen und das Protokoll zum Madrider Markenabkommen weltweit in derzeit 92 Staaten bzw. Staatengemeinschaften Markenschutz erreichen – in vielen Fällen ebenfalls, ohne dass es der kostenträchtigen Einschaltung von Anwälten vor Ort bedarf.

Ich berate und vertrete meine Mandanten seit vielen Jahren bei der Erwirkung von Markenschutz in Deutschland, Europa und allen anderen Ländern weltweit, in denen Markenschutz wirtschaftlich sinnvoll ist.

Die langjährige Tätigkeit hat ein dichtes Netz aus markenrechtlich erfahrenen Kollegen vor Ort entstehen lassen, auf die zurückgegriffen werden kann, wenn doch einmal eines der Anmeldeämter formale Beanstandungen hat oder etwa wegen einer bereits in diesem Land eingetragenen älteren Marke ein Refusal ausspricht und die Eintragung der Marke zunächst verweigert.

 

ZURÜCK