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PATENTGUTACHTEN

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Unter Patentgutachten versteht man Patentverletzungsgutachten zur Beurteilung des Schutzbereichs eines Patents und Rechtsbeständigkeits-Gutachten zur Beurteilung der Frage, ob sich ein Patent vernichten lässt. Entsprechende Patentgutachten werden immer dann benötigt, wenn ein Patent oder Gebrauchsmuster aufgetaucht ist, dessen Schutzbereich womöglich durch das unternehmenseigene Produkt verletzt wird. In solchen Fällen wird oft auch eine "Second Opinion" zu dem betreffenden Patent benötigt. Der nachfolgende Beitrag fasst zusammen, worauf es bei Gutachten für ein Patent ankommt.

VERLETZUNGSGUTACHTEN │ PROZESSERFAHRUNG ZÄHLT

Es bedarf viel Erfahrung, um für ein Patent in überschaubarer Zeit ein Verletzungsgutachten erstellen zu können, das dem Auftraggeber

eine nachvollziehbar begründete Aussage "Patentverletzung ja/nein" an die Hand gibt und damit eine konkrete Anweisung zum Handeln enthält,

keinen Angstabstand empfiehlt, der anwaltlicher Unsicherheit entspringt,

und das nötigenfalls gleich eine praktikable Umgehungslösung skizziert.

Die Ausarbeitung eines treffsicheren Patentverletzungsgutachtens fällt deutlich leichter, wenn man als Rechtsanwalt aus eigener Prozesserfahrung heraus weiß, welche Maßstäbe die Gerichte anlegen, falls es wirklich zur Nagelprobe durch eine Patentverletzungsklage kommt.

Größere Unternehmen mit eigener Patentabteilung lassen daher Patentverletzungsgutachten oft nicht von Patentanwälten (allein) ausarbeiten, sondern ziehen spezialisierte Rechtsanwälte zu. Das ergibt Sinn, denn ein regelmäßig mit Patentverletzungsklagen befasster Rechtsanwalt kann die prozesstaktische Seite eines Falles oft besser beurteilen als ein auf diesem Gebiet nur gelegentlich tätiger Patentanwalt. Allerdings treibt das Kosten in die Höhe.

Auf diese Nische habe ich mich seit langem spezialisiert.

Der Umstand, dass ich seit langem Patentstreitverfahren und Patentnichtigkeitsverfahren für meine Mandanten führe und dabei nicht nur als Patentanwalt, sondern zugleich auch als Rechtsanwalt tätig werde, führt speziell bei der Erstattung von Patentverletzungsgutachten und "Freedom-to-Operate"-Gutachten zu deutlich spürbaren Synergieeffekten.

GUTACHTEN ZUR RECHTSBESTÄNDIGKEIT VON PATENTEN

Rechtsbeständigkeitsgutachten spielen vor allem dann eine Rolle, wenn klar ist, dass das zu prüfende Patent verletzt ist.

Denn dann gilt es zu prüfen, ob sich das Patent durch einen gezielten Angriff mit einem Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage zumindest so weit einschränken lässt, dass es das Produkt des Mandanten nicht mehr zu tangieren vermag.

Auch für die Erstattung von Gutachten zur Rechtsbeständigkeit eines Patents ist die praktische Erfahrung als Patentanwalt und als Rechtsanwalt ausgesprochen hilfreich - wer sich regelmäßig als Rechtsanwalt mit Patentverletzungsklagen vor Gericht befasst, befasst sich auch verstärkt mit der Begutachtung, ob ein Patent voraussichtlich rechtsbeständig sein wird und daher eine brauchbare Grundlage für die geplante Klage bildet.

 

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